Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Coronavirus: Diese Maßnahmen bleiben bis Ostermontag aufrecht

20. März 2020, 15:01 Uhr
Der Unterricht an allen Schulen, Universitäten und Hochschulen ist eingestellt. (Symbolfoto) Bild: Reuters

WIEN. Auch für die nächsten 25 Tage gilt: Keine Menschenansammlungen, keine Veranstaltungen, die ganze Gastronomie und nicht für Grundversorgung nötige Geschäfte zu, Homeoffice wo möglich.

Dass der "eine Meter" und das Verbot der Versammlung im öffentlichen Raum nicht bloß Empfehlungen sind, sieht man an den drohenden Strafen: Wenn eine Gruppe von Freunden im Park beieinander sitzt, kann das mehrere 100 Euro kosten, machte die Polizei zuletzt klar, dass nicht mehr nur freundliche Aufforderungen zu erwarten sind.

Noch strengere Regeln gelten in den Quarantänegebieten, also in allen Tiroler Gemeinden, in der Vorarlberger Arlbergregion, im Salzburger Gasteinertal und der Kärntner Gemeinde Heiligenblut.

Die österreichweiten "Verkehrsbeschränkungen" wurden mit dem am 16. März in Kraft getretenen COVID-19-Maßnahmengesetz ermöglicht und in Verordnungen konkretisiert - sowie jetzt bis 13. April (Ostermontag) verlängert. Die wichtigsten Regeln sind:

  • Beschränkte soziale Kontakte: Die Österreicher sind bis Ostermontag angehalten, daheim zu bleiben. Haus oder Wohnung dürfen nur für Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), zum Einkaufen und zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen verlassen werden. Erlaubt ist auch Bewegung im Freien, aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Bei allen Kontakten mit anderen (im Geschäft, in Öffis, am Arbeitsplatz oder beim Spazierengehen) muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Zum Spazierengehen darf man mit dem Auto etwa an den Stadtrand fahren.
  • Einkauf/Handel: Bis Dienstag nach Ostern sind alle Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Kfz-Werkstätten, Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.
  • Gastronomie: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eissalons, Kaffeehäuser und Konditoreien, Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind vom 17. März bis 13. April komplett geschlossen. Ausgenommen sind nur Lieferservices ohne Kundenverkehr und die Verköstigung von Hotel-Gästen.
  • Veranstaltungsverbot: Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung dürfen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden, Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser sind geschlossen, in den Kirchen gibt es keine öffentlichen Messen, Begräbnisse werden wenn dann nur in engstem Rahmen im Freien abgehalten.
  • Freizeit- und Sportbetriebe, Spielplätze: Sind wie generell alle "öffentlichen Plätze der Begegnung" geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden.
  • Strafen: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro, der Strafrahmen für das Negieren von Betretungsverboten (etwa Spielplätze) geht bis zu 3.600 Euro. Gastronomiebetriebe, die trotz Verbot aufsperren, werden mit bis zu 30.000 Euro bestraft.
  • Homeoffice: Unternehmen müssen den Arbeitnehmern, so weit es möglich ist, das Arbeiten zu Hause ermöglichen.
  • Öffentlicher Verkehr: Bleibt aufrecht, ebenso Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur.
  • Kurzparkzonen: Angesichts der Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln haben Wien und die Landeshauptstädte die Kurzparkzonen gelockert. Parkscheine sind nicht mehr erforderlich.
  • Schulen/Hochschulen: Der Unterricht an allen Schulen, Universitäten und Hochschulen ist seit Montag eingestellt, Schüler bekommen über E-Learning oder schriftlich Hausübungen. An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen wird Betreuung angeboten für Kinder, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben. Die Matura wurde auf frühestens 18. Mai verschoben.
  • Kindergärten: An den Kindergärten sind die Eltern ebenfalls gebeten, die Kinder nur mehr zu bringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Der Besuch im letzten Kindergartenjahr ist nicht mehr verpflichtend.
  • Sonderbetreuungszeit für Eltern: Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Wobei die Regierung ausdrücklich darauf hinweist, dass Großeltern (als Risikogruppe) keine Alternative sind. Gewährt ein Arbeitgeber die Freistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten.
  • Ämter, Behörden, Gerichte: Alle Ämter und Behörden haben den direkten Kundenkontakt aufs Allernötigste zurückgefahren. Wenn eine Besuch unbedingt nötig ist, dann nur mit telefonischer Anmeldung. Viele Stellen haben komplett auf Online- oder Telefon-Service umgestellt. Die Gerichte führen nur noch unbedingt nötige Verhandlungen (z.B. in Haft- oder Unterhaltssachen) durch.
  • Krankenhäuser, Pflegeheime, Ärzte: In so gut wie allen Spitäler und Senioren- bzw. Pflegeheimen sind Besuche mit nur wenigen Ausnahmen (Palliativbereich, Kinder) verboten. An vielen Spitälern gibt es Zugangskontrollen mit Gesundheitschecks. Nicht unbedingt nötige Operationen wurden verschoben, die Intensivbetten-Kapazität wird ausgebaut. Kur- und Reha-Einrichtungen sind ab dem Wochenende geschlossen, nur bei sehr akutem Bedarf (Krebs, Schlaganfall) wird weiter behandelt. Nicht dringende Arztbesuche sollen unterlassen werden.
mehr aus Innenpolitik

Bei Freispruch werden bis zu 60.000 Euro ersetzt

U-Ausschuss: Benko will nun "verbindlich" erscheinen

Die österreichische Nation und ihre Menschen

COFAG-Ausschuss: Letzte Woche mit Fokus auf Signa-Pleite zum Auftakt

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
MitDenk (29.558 Kommentare)
am 20.03.2020 15:19

Ach, jetzt schreiben sie es wieder um. Jetzt heißt es, Spielplätze dürfen nicht betreten werden. Obwohl die ARGES zur selben Zeit das Gegenteil behauptet.
Und wer soll den Sinn solcher Maßnahmen begreifen. Verlangt ist, dass sich die Menschen nicht weiter als im Abstand von 1m nähern. Die meisten halten sich schon eher 3 m oder noch mehr, wo dies möglich ist. Und Mütter werden sehr wohl wissen, dass es nicht ratsam ist, mit Kindern einen Spielplatz aufzusuchen, wenn hier auch andere Kinder sind, da die nicht verstehen, dass man sich nicht nahe kommen darf. Aber wenn eine das Glück hat, die einzige zu sein, warum sollte dann nicht möglich sein, dass sich die Kinder auch mal kurz austoben können.
Dürfen das bei uns jetzt nur noch freilaufende Hunde? Sperrt man dafür die Kinder weg? Das wird eine "schöne" Zukunft in unserem Land, wenn alles wichtiger als auch mal Freiraum für die Kinder, statt in Wohnungen eingesperrt zu bleiben. Nicht alle haben ersatzweise eine Garten oder Balkon.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen