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Corona: Quarantäne-Bestimmungen für K1-Personen werden gelockert

Von nachrichten.at/apa, 25. September 2021, 09:12 Uhr
Testauswertung im Labor Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

WIEN. Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Corona-Quarantäne entschärft.

Wie das Gesundheitsministerium in einer Aussendung informierte, wird demnach ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein "Freitesten" mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.

"Sinnvolle Anpassung"

Die bisherige Vorgehensweise sah ein solches Freitesten frühestens ab dem zehnten Tag der Absonderung vor. "Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte. Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung", meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Auch die etwaigen Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war dies erst ab dem zehnten Tag möglich.

Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 25.09.2021 21:22

Geisteskrank!

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 25.09.2021 16:02

Die Länder der Quarantäne hat nun wirklich nichts mit der Wahl zu tun,
es ist berechenbares Risiko.

Wählen ist ein schier unberechenbares Risiko.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 25.09.2021 09:20

Und wieder eine " sinnvolle" Verordnungsanpassung,die man sich vorher nicht überlegen konnte und verordnen konnte ,um eine mögliche Anpassung der Vorverordnung verordnen zu können,damit die neue Verordnung sich der letzten Verordnung anpassen kann

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Desperados (549 Kommentare)
am 25.09.2021 10:02

Ist doch ein schlauer Schachzug, ein Land mitels Verordnungen zu regieren, die jeweils nur 3 Monate gültig sind.
Das stellt sicher, dass etwaige berechtigte Beschwerden nie fruchten, weil der VfGH mit seinen Entscheidungen immer zu spät kommt.

Dann ist ja bereits die nächste Verordnung wieder in Kraft.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 25.09.2021 10:08

So ist es und das hat uns ja der BK schon voriges Jahr mitgeteilt

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Zeitungstudierer (5.662 Kommentare)
am 25.09.2021 10:25

Genau mit dieser Vorgehensweise hebelt man die Verfassungsmäßig geschützten Rechte der Bürger aus!
Man hätte nie für möglich gehalten, das so etwas möglich, ist über einen so langen Zeitraum!
Eigentlich ist der VfGH sinnlos geworden!

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 25.09.2021 10:31

Und drum morgen fest Türkis wählen

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Foxia (532 Kommentare)
am 25.09.2021 12:54

Ihr habt aber schon alle mitbekommen das wir morgen Landes- und Bürgermeisterwahlen haben oder?
Es wäre echt sinnvoll wenn man sich überlegt, was der Bürgermeister bzw. der Landtag für Entscheidungen für einen selbst und die Bürger allgemein treffen kann und dann das Wahlprogramm der Parteien diesbezüglich durchliest.
Manche werden draufkommen dass bestimmte Parteien dann eigentlich gar kein Wahlprogramm haben, was sollen die erst wenn sie gewählt wurden machen, wenn sie nicht einmal jetzt eine Idee davon haben was sie machen können?

Es gibt auch kleine Parteien die sich da wohltuend davon abheben, wenn man schon mit dem jetzigen Weg nicht zufrieden ist, dann mal dort das Kreuz machen. Nur sudern und dann eine Suderpartei ins Amt wählen erscheint mir nicht sinnvoll.

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