CASAG-Verfahren: Thomas Schmids langer Weg zum Kronzeugen
WIEN. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, erwies sich im Zuge der Ermittlungen im durch den Ibiza-Skandal ausgelösten CASAG-Verfahren immer mehr als wichtiger Player in der einstigen türkis-blauen Bundesregierung.
Bei seinen Einvernahmen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigte er sich so gesprächig, dass er nun als Kronzeuge geführt wird.
2019
17. Mai - Ein heimlich auf Ibiza aufgenommenes Video zeigt den ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache beim Schwelgen in Korruptionsfantasien. Noch am selben Tag verkündet der damalige ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz das Ende der türkis-blauen Koalition.
1. Juni - Die WKStA erlässt erste Ermittlungsanordnungen. Es geht vor allem um mutmaßliche Absprachen im Glücksspielbereich, aber auch um weitere Vorwürfe.
12. November - Eine - bereits zweite - Welle von Hausdurchsuchungen betrifft auch Schmid, der von der WKStA als Beschuldigter geführt wird.
2020
4. Juni - Ein eigener Untersuchungsausschuss zur Ibiza-Affäre beginnt.
24. Juni - Schmid sagt als Auskunftsperson im U-Ausschuss aus.
2021
September - Die WKStA beantragt beim Richter Hausdurchsuchungen u.a. im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium, in der ÖVP-Zentrale und der Mediengruppe "Österreich".
2022
April - Schmid äußert im Zuge der Ermittlungen im CASAG-Verfahrenskomplex den Wunsch zu kooperieren, um im Zuge dessen den Kronzeugenstatus zu erlangen.
Juni - Bei der WKStA findet an mehreren Tagen eine Vernehmung Schmids statt.
3. November - Schmid ist in einem weiteren U-Ausschuss - diesmal zur ÖVP - Auskunftsperson, entschlägt sich aber weitgehend mit Hinweis auf die gegen ihn laufenden Verfahren.
Dezember - Schmid stellt einen formellen Kronzeugenantrag. In der Folge wurden die durch die Vernehmungen gewonnenen Informationen sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus geprüft.
2023
18. Oktober - Der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss beginnt.
12. Dezember - Schmid wird als Zeuge im Prozess einvernommen und belastet Kurz schwer.
2024
23. Februar - Kurz wird in erster Instanz schuldig gesprochen und zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Über seine dagegen eingebrachte Berufung wurde noch nicht entschieden.
März - Die WKStA erstattet einen Vorhabensbericht über das Ergebnis der Prüfung des Kronzeugenantrags an die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Juli - Ein weiterer Vorhabensbericht wird mit den vom Justizministerium aufgetragenen Ergänzungen vorgelegt.
28. November - Schmid wird der Kronzeugenstatus zuerkannt.
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Na da bin ich gespannt, wie viele ehemalige Weggefährten jetzt ins Stolpern kommen....