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CASAG-Verfahren: Thomas Schmid erhält Kronzeugenstatus

Von nachrichten.at/apa, 28. November 2024, 14:25 Uhr
"Wenn es für den Kanzler passt, dann passt es"
Thomas Schmid auf dem Weg in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts Bild: APA/Helmut Fohringer

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt.

Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.

Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.

Ebenfalls den Kronzeugenstatus erhalten hat die frühere Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Nach ihr ist auch das "Tool" benannt, nach dem vorgegangen worden sein soll und das im Zentrum der Ermittlungen steht. Mit dem "Beinschab-Tool" sollen manipulierte Umfragen durchführt und deren Veröffentlichung in der Tageszeitung Österreich veranlasst worden sein.

Meinungsumfragen in einer österreichischen Tageszeitung sollen insbesondere die Unbeliebtheit des damaligen VP-Chefs Reinhold Mitterlehner überzeichnet dargestellt haben und den damaligen Außenminister Sebastian Kurz als wesentlich besseren VP-Spitzenkandidaten erscheinen lassen. Auf Wunsch von Schmid soll Beinschab dafür dem Finanzministerium Scheinrechnungen für angebliche Studien gelegt haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. 

ÖVP "überrascht" 

Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus in einem Verfahren ist, dass ein potenzieller Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Außerdem muss er "neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern". Diese Voraussetzungen wurden von Anwälten diverser Beschuldigter zuletzt bezweifelt. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es aber nicht.

Auch die ÖVP zeigte sich in einer der APA übermittelten Stellungnahme überrascht: Viele Rechtsexperten würden die Meinung vertreten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus nicht vorliegen. "Es scheint, als würde mit dieser Entscheidung rechtliches Neuland betreten werden. Nachdem die bisherigen Aussagen von Thomas Schmid im Zusammenhang mit der Intention, den Kronzeugenstatus zu erhalten, zu sehen sind, wird die Frage der Glaubwürdigkeit letztendlich von Gerichten zu beantworten sein."

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30  Kommentare
30  Kommentare
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1949wien (4.269 Kommentare)
am 29.11.2024 20:44

...da werden sich Kurz und Konsorten warm anziehen müssen. Andrerseits haben sie auch bei einer Verurteilung wenig zu befürchten. Was ist eigentlich aus dem ehemaligen "Lieblingsschwiegersohn der Nation" einem gewissen G R A S S E R geworden?

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jack_candy (8.947 Kommentare)
am 29.11.2024 12:19

Es wundert mich gar nicht, dass die ÖVP "überrrascht" oder gleich dagegen ist. Das könnte ihr (zumindest der Partie um Kurz) noch sehr weh tun.
Und dank Zadic hat auch die künftige Regierung weniger Möglichkeiten, unliebsame Verfahren einzustellen.

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Hanspeter (520 Kommentare)
am 28.11.2024 17:43

Als Nichtraucher finde ich eine derartige Regelung als den größten Blödsinn! In einigen Jahren folgt dann Alkoholverbot im Freien. Dann ist es mit einem schattigen Gastgarten, Freibadbier und geselliger Runde vor der Haustür vorbei. Die solche Gedanken hegen mögen bei Billa einkaufen, dort gibt es den Hausverstand.

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MaxXI (1.658 Kommentare)
am 28.11.2024 18:02

Wie ist da der Zusammenhang mit dem Artikel gemeint?

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rmach (16.764 Kommentare)
am 28.11.2024 17:09

Da wird der eine oder andere, doch Thomas Morus um Hilfe bitten müssen.

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soistes (3.534 Kommentare)
am 28.11.2024 14:43

Die machen den Bock zum Gärtner.

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KeinSpieler (712 Kommentare)
am 28.11.2024 15:10

...und der kann sich (als Haupttäter) freikaufen.

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berufstaetiger (215 Kommentare)
am 28.11.2024 15:58

so kommt zumindest ein wenig licht rein

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Superheld (13.404 Kommentare)
am 28.11.2024 14:39

Schon eigenartig, denn der Haupttäter und Anstifter der CASAG-Affäre wurde hier zum Kronzeugen gemacht und entging damit einer größeren Bestrafung. Die Mittäter kommen offenbar alle ungestraft davon, weil die nötigen Beweise fehlen. Angeblich will man der FPÖ noch was anhängen, aber alle anderen Verfahren wurden in diesem Zusammenhang offenbar bereits eingestellt.

Irgendwas läuft da mit der Kronzeugenregelung komplett falsch.

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betterthantherest (38.165 Kommentare)
am 28.11.2024 13:36

Gefühlt haben bisher alle Verfahren der WKStA mit dem Freispruch des Angeklagten oder mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Man könnte vermuten: Es stehen bei dieser Organisation politische Motivationen über der Sachlage.

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Objektiv (2.734 Kommentare)
am 28.11.2024 14:15

Der Basti wurde bekanntlich in erster Instanz schuldig gesprochen.

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spoe (16.024 Kommentare)
am 28.11.2024 14:23

Die Instanz ist eigentlich völlig egal.
Jedenfalls ist das Urteil nicht rechtskräftig und damit auch nicht gültig,
das ist eben der kleine und wesentliche Unterschied.

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stomper65 (259 Kommentare)
am 28.11.2024 15:11

Werte(r) Spoe

Ihre Aussage ist zwar "de jure" richtig, keine Frage, aber das liegt am Rechtssystem, welches besagt, dass der Betroffene bis zur rechtskraeftigen Verurteilung unschuldig ist

Das heisst aber nicht, dass es nicht doch zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen kann oder wird.

Das gilt natürlich für jeden Angeklagten, der in Berufung geht (egal welches Delikt, zb Einbruch, Körperverletzung, Betrug usw usw)

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spoe (16.024 Kommentare)
am 28.11.2024 15:18

Ja, das nennt man Rechtsstaat und die Unschuldsvermutung gilt für angenehme ebenso wie für unangenehme Verfahren. 😂

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stomper65 (259 Kommentare)
am 28.11.2024 15:40

genau hat aber natürlich nichts mit der "Qualität" der Anklage bzw. mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung oder eines Freispruchs zu tun

sondern einfach mit der "Berufung"

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spoe (16.024 Kommentare)
am 28.11.2024 15:47

Das wird man später beurteilen können.
Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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stomper65 (259 Kommentare)
am 28.11.2024 15:56

yes aber Sie schrieben oben, dass die Instanz "eigentlich völlig egal§ sei, dem ist natürlich nicht so

Ein Schuld oder Freispruch in letzter Instanz, ist endgültig und rechtskräftig

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StevieRayVaughan (5.454 Kommentare)
am 28.11.2024 15:04

"Grundsätzlich gilt: Am Ende eines Verfahrens kann aus Sicht der WKStA dessen Einstellung, Weiterleitung, eine Diversion oder eine Anklage stehen. Kommt es zu einer Anklage durch die WKStA, ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch: Den seit 2009 nach Anklagen der WKStA 630 verurteilten Beschuldigten stehen 376 freigesprochene gegenüber."

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6271887/Korruptionsjaeger_Bilanz-der-WKStA_630-Verurteilte-und-376#:~:text=Kommt%20es%20zu%20einer%20Anklage,Beschuldigten%20stehen%20376%20freigesprochene%20gegen%C3%BCber.

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spoe (16.024 Kommentare)
am 28.11.2024 15:19

Bezüglich CASAG sind bereits die wesentlichen Verfahren längst eingestellt worden.

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Kajetan (366 Kommentare)
am 28.11.2024 13:09

Jedes Kartenhaus wird stabilisiert durch sein schwächstes Glied, strategisch nachvollziehbar.

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Kopfnuss (11.199 Kommentare)
am 28.11.2024 11:30

Kronprinz der WKStA, auf den fast alles aufbaut?
Ziemlich wackelig.

Man sollte auch auf die Meinung von Psychologen hören.

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LASimon (15.114 Kommentare)
am 28.11.2024 11:38

Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung ("wackelig")? Der letzte Satz erinnert stark an Prozeduren in autoritären Staaten, die Aufdeckern / Informationsgebern auch geistige Verwirrtheit unterstellten.

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Kopfnuss (11.199 Kommentare)
am 28.11.2024 12:42

Wackelig wird es immer, wenn alles auf eine einzige Aussage baut, aber alle anderen dagegen aussagen.

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HumanBeing (2.162 Kommentare)
am 28.11.2024 15:44

Schon arg, dass der Kurz alles abstreiten wird.

😊

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LASimon (15.114 Kommentare)
am 29.11.2024 08:52

Der Kronzeugenstatus wird aber nur erteilt, wenn die getätigten Aussagen auch verifiziert werden können.

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StevieRayVaughan (5.454 Kommentare)
am 28.11.2024 11:39

Besonders auf so schwürkise Küchenpsychologen wie den Suppenhelden...

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Kopfnuss (11.199 Kommentare)
am 28.11.2024 12:43

Sie haben ja mehr Erfahrungen mit Psychiatern als mit Psychologen, oder?

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2good4U (20.112 Kommentare)
am 28.11.2024 11:58

Die Beweisführung baut ja nicht auf den Kronzeugen als Person auf, sondern auf seine Aussagen, und die lassen sich ja mit Beweisen bestätigen oder widerlegen.

Auch ein völlig Verrückter könnte Hinweise liefern, die man danach überprüfen kann.

So lange also die Beweise unabhängig geprüft werden können, spielt die mentale Verfassung des Zeugen keine Rolle.

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Kopfnuss (11.199 Kommentare)
am 28.11.2024 12:44

"Aussagen, und die lassen sich ja mit Beweisen bestätigen oder widerlegen"

Na, dann wird es dieses Mal ganz einfach für die WKStA, wenn es zur Abwechslung auch einmal Beweise gibt.

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spoe (16.024 Kommentare)
am 28.11.2024 14:29

Die Beweisführung ist so gut, dass alle Verfahren bezüglich CASAG bereits eingestellt werden mussten. Nur die Frage, ob die FPÖ einen Deal mit der Novomatic einging, ist noch offen.
Würde es Beweise geben, wäre längst ein Verfahren eröffnet worden.

Also, her mit den Beweisen.
Nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit wird nicht mehr viel Neues auftauchen.

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