CASAG-Verfahren: Thomas Schmid erhält Kronzeugenstatus
WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt.
Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.
Ebenfalls den Kronzeugenstatus erhalten hat die frühere Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Nach ihr ist auch das "Tool" benannt, nach dem vorgegangen worden sein soll und das im Zentrum der Ermittlungen steht. Mit dem "Beinschab-Tool" sollen manipulierte Umfragen durchführt und deren Veröffentlichung in der Tageszeitung Österreich veranlasst worden sein.
Meinungsumfragen in einer österreichischen Tageszeitung sollen insbesondere die Unbeliebtheit des damaligen VP-Chefs Reinhold Mitterlehner überzeichnet dargestellt haben und den damaligen Außenminister Sebastian Kurz als wesentlich besseren VP-Spitzenkandidaten erscheinen lassen. Auf Wunsch von Schmid soll Beinschab dafür dem Finanzministerium Scheinrechnungen für angebliche Studien gelegt haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
ÖVP "überrascht"
Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus in einem Verfahren ist, dass ein potenzieller Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Außerdem muss er "neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern". Diese Voraussetzungen wurden von Anwälten diverser Beschuldigter zuletzt bezweifelt. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es aber nicht.
Auch die ÖVP zeigte sich in einer der APA übermittelten Stellungnahme überrascht: Viele Rechtsexperten würden die Meinung vertreten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus nicht vorliegen. "Es scheint, als würde mit dieser Entscheidung rechtliches Neuland betreten werden. Nachdem die bisherigen Aussagen von Thomas Schmid im Zusammenhang mit der Intention, den Kronzeugenstatus zu erhalten, zu sehen sind, wird die Frage der Glaubwürdigkeit letztendlich von Gerichten zu beantworten sein."
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...da werden sich Kurz und Konsorten warm anziehen müssen. Andrerseits haben sie auch bei einer Verurteilung wenig zu befürchten. Was ist eigentlich aus dem ehemaligen "Lieblingsschwiegersohn der Nation" einem gewissen G R A S S E R geworden?
Es wundert mich gar nicht, dass die ÖVP "überrrascht" oder gleich dagegen ist. Das könnte ihr (zumindest der Partie um Kurz) noch sehr weh tun.
Und dank Zadic hat auch die künftige Regierung weniger Möglichkeiten, unliebsame Verfahren einzustellen.
Als Nichtraucher finde ich eine derartige Regelung als den größten Blödsinn! In einigen Jahren folgt dann Alkoholverbot im Freien. Dann ist es mit einem schattigen Gastgarten, Freibadbier und geselliger Runde vor der Haustür vorbei. Die solche Gedanken hegen mögen bei Billa einkaufen, dort gibt es den Hausverstand.
Wie ist da der Zusammenhang mit dem Artikel gemeint?
Da wird der eine oder andere, doch Thomas Morus um Hilfe bitten müssen.
Die machen den Bock zum Gärtner.
...und der kann sich (als Haupttäter) freikaufen.
so kommt zumindest ein wenig licht rein
Schon eigenartig, denn der Haupttäter und Anstifter der CASAG-Affäre wurde hier zum Kronzeugen gemacht und entging damit einer größeren Bestrafung. Die Mittäter kommen offenbar alle ungestraft davon, weil die nötigen Beweise fehlen. Angeblich will man der FPÖ noch was anhängen, aber alle anderen Verfahren wurden in diesem Zusammenhang offenbar bereits eingestellt.
Irgendwas läuft da mit der Kronzeugenregelung komplett falsch.
Gefühlt haben bisher alle Verfahren der WKStA mit dem Freispruch des Angeklagten oder mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Man könnte vermuten: Es stehen bei dieser Organisation politische Motivationen über der Sachlage.
Der Basti wurde bekanntlich in erster Instanz schuldig gesprochen.
Die Instanz ist eigentlich völlig egal.
Jedenfalls ist das Urteil nicht rechtskräftig und damit auch nicht gültig,
das ist eben der kleine und wesentliche Unterschied.
Werte(r) Spoe
Ihre Aussage ist zwar "de jure" richtig, keine Frage, aber das liegt am Rechtssystem, welches besagt, dass der Betroffene bis zur rechtskraeftigen Verurteilung unschuldig ist
Das heisst aber nicht, dass es nicht doch zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen kann oder wird.
Das gilt natürlich für jeden Angeklagten, der in Berufung geht (egal welches Delikt, zb Einbruch, Körperverletzung, Betrug usw usw)
Ja, das nennt man Rechtsstaat und die Unschuldsvermutung gilt für angenehme ebenso wie für unangenehme Verfahren. 😂
genau hat aber natürlich nichts mit der "Qualität" der Anklage bzw. mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung oder eines Freispruchs zu tun
sondern einfach mit der "Berufung"
Das wird man später beurteilen können.
Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
yes aber Sie schrieben oben, dass die Instanz "eigentlich völlig egal§ sei, dem ist natürlich nicht so
Ein Schuld oder Freispruch in letzter Instanz, ist endgültig und rechtskräftig
"Grundsätzlich gilt: Am Ende eines Verfahrens kann aus Sicht der WKStA dessen Einstellung, Weiterleitung, eine Diversion oder eine Anklage stehen. Kommt es zu einer Anklage durch die WKStA, ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch: Den seit 2009 nach Anklagen der WKStA 630 verurteilten Beschuldigten stehen 376 freigesprochene gegenüber."
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6271887/Korruptionsjaeger_Bilanz-der-WKStA_630-Verurteilte-und-376#:~:text=Kommt%20es%20zu%20einer%20Anklage,Beschuldigten%20stehen%20376%20freigesprochene%20gegen%C3%BCber.
Bezüglich CASAG sind bereits die wesentlichen Verfahren längst eingestellt worden.
Jedes Kartenhaus wird stabilisiert durch sein schwächstes Glied, strategisch nachvollziehbar.
Kronprinz der WKStA, auf den fast alles aufbaut?
Ziemlich wackelig.
Man sollte auch auf die Meinung von Psychologen hören.
Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung ("wackelig")? Der letzte Satz erinnert stark an Prozeduren in autoritären Staaten, die Aufdeckern / Informationsgebern auch geistige Verwirrtheit unterstellten.
Wackelig wird es immer, wenn alles auf eine einzige Aussage baut, aber alle anderen dagegen aussagen.
Schon arg, dass der Kurz alles abstreiten wird.
😊
Der Kronzeugenstatus wird aber nur erteilt, wenn die getätigten Aussagen auch verifiziert werden können.
Besonders auf so schwürkise Küchenpsychologen wie den Suppenhelden...
Sie haben ja mehr Erfahrungen mit Psychiatern als mit Psychologen, oder?
Die Beweisführung baut ja nicht auf den Kronzeugen als Person auf, sondern auf seine Aussagen, und die lassen sich ja mit Beweisen bestätigen oder widerlegen.
Auch ein völlig Verrückter könnte Hinweise liefern, die man danach überprüfen kann.
So lange also die Beweise unabhängig geprüft werden können, spielt die mentale Verfassung des Zeugen keine Rolle.
"Aussagen, und die lassen sich ja mit Beweisen bestätigen oder widerlegen"
Na, dann wird es dieses Mal ganz einfach für die WKStA, wenn es zur Abwechslung auch einmal Beweise gibt.
Die Beweisführung ist so gut, dass alle Verfahren bezüglich CASAG bereits eingestellt werden mussten. Nur die Frage, ob die FPÖ einen Deal mit der Novomatic einging, ist noch offen.
Würde es Beweise geben, wäre längst ein Verfahren eröffnet worden.
Also, her mit den Beweisen.
Nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit wird nicht mehr viel Neues auftauchen.