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BVT: Verfahren gegen Staatsanwältin soll eingestellt werden

Von nachrichten.at/apa, 25. Mai 2020, 09:24 Uhr
Ursula Schmudermayer
Staatsanwältin Ursula Schmudermayer (rechts) Bild: Apa

WIEN. Das Verfahren gegen die in der BVT-Affäre führende Staatsanwältin Ursula Schmudermayer soll eingestellt werden.

Von einem entsprechenden Entscheid der in der Causa ermittelnden Staatsanwaltschaft Korneuburg berichtet "Der Standard". Ermittelt worden war wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch. 

In ihrer Begründung hält die Staatsanwaltschaft unter anderem fest, dass nicht jeder etwaige Verstoß gegen Dienstpflichten einen Amtsmissbrauch bedeute. Zudem gebe es im konkreten Fall keinen Hinweis darauf, dass die bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätige Staatsanwältin, die die später als rechtswidrig aufgehobene BVT-Hausdurchsuchung angeordnet hatte, einen Schädigungsvorsatz gehabt habe.

Rechtskräftig ist der Einstellungsbeschluss der StA Korneuburg noch nicht. Laut "Standard" haben Verfahrensbeteiligte einen Fortführungsantrag gestellt. Über ihn wird ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg entscheiden.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Analphabet (15.403 Kommentare)
am 25.05.2020 12:38

Eine alte Weisheit. Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.

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jago (57.723 Kommentare)
am 25.05.2020 11:34

In einem parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaat im Dreimächtesystem dürfte es sowas gar nicht geben.

Aber da hätte die Staatsanwaltschaft die BVT-Beamten schon nicht anklagen sollen/dürfen.

Die Exekutive (Beamtenhierarchie bis zur Regierung) unterliegt dem Parlament, der Legislative, nicht sich selber. Freilich sind die medial ausgeschlachteten U-Ausschüsse mit Parteigeilheit eine ungeheure Katastrophe gegen das Amtsgeheimnis!

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snooker (4.427 Kommentare)
am 25.05.2020 11:07

Zustände haben wir in Ö:
Da zeigen sich die Staatsanwälte gegenseitig an -
kein Wunder, dass in den gegenständlichen Verfahren über Jahre hinweg nichts weiter geht.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 25.05.2020 10:30

die Beamten haben im Innenministerium kein Hausrecht und sind daher auch nicht berechtigt einen Fortführungsantrag zu stellen, Kickl hat einen Fehler gemacht, er hätte nicht mit einer Hausdurchsuchung sondern als zur Dienstaufsicht berechtigter die Computer einsammeln und durchsuchen müssen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 25.05.2020 11:41

> die Beamten haben im Innenministerium kein Hausrecht

Das demokratische Dreimächtesystem interessiert sich nicht für solche Parteikleinigkeiten.
In einer Demokratie:
Die Volksvertreter sind die 1. Macht im Staat wie ein Aufsichtsrat.
Die Gerichte sind unantastbar.
Die Exekutivenhierarchie ist Verwaltungsangestellte wie der Vorstand.

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