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Betreuungsagentur soll Arbeit von Caritas und Co. ersetzen

Von nachrichten.at/apa   15.März 2019

Eigentlich hatte das Innenministeriums in der Sache schon länger gedrängt und wollte die Verträge bezüglich Rechtsberatung mit Jahresende kündigen, womit man sie bereits 2020 in staatliche Obhut übergeben hätte können. Da das Justizressort, das für die Asylberufungsinstanz zuständig ist, von den Plänen nicht überzeugt war, verschiebt sich nun alles um ein Jahr. Noch dazu hat man sicher gestellt, dass die Rechtsberatung in der neuen Agentur eine Eigenständigkeit erhält und der Leiter dieser Abteilung vom Justizminister bestellt wird.

Grundsätzlich ist gemäß den Koalitionsplänen geplant, eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zu etablieren. Sie ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geplant, die ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke zu verfolgen hat. Der Innenminister ist gegenüber der BBU-Geschäftsführung weisungsbefugt und gibt die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vor. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein. Die Länderquartiere sind von der Reform nicht betroffen.

Bisher waren für die Bundesquartiere wie die Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham kommerziell orientierte ausländische Firmen zuständig, zunächst European Homecare, zuletzt ORS. Letzteres Unternehmen soll diese Aufgaben mit Mitte kommenden Jahres an die BBU übergeben. Die Auflösung der laufenden Verträge ist noch nicht erfolgt, man sei aber in guten Gesprächen, heißt es aus dem Innenressort. Mit 2021 und damit ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen wandern auch Rechts- und Rückkehrberatung von NGOs wie der Diakonie oder der Caritas an die neue Agentur.

Video: Bundesregierung will die Betreuung und Beratung im Asylwesen verstaatlichen

 

Rechtsberatung dem Justizministerium unterstellt

Die Rechtsberatung gilt ja als besonders sensibler Bereich und dem hat die Regierung letztlich Rechnung getragen, wohl auf Betreiben des Justizressorts. So ist festgeschrieben, dass für dieses Aufgabengebiet innerhalb der BBU ein eigener Bereich aufgebaut wird, in dem um die 110 Rechtsberater für die 1. und 2. Instanz tätig sein werden. Um eine unabhängige, den Grund- und Menschenrechten verpflichtete Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sicherzustellen, wird der Bereichsleiter vom Justizminister bestellt und darüber hinaus mit eigener Handlungsvollmacht ausgestattet werden. Auch in der Menschenrechtsbeobachtung und bei Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen soll die Unabhängigkeit der BBU-Geschäftsführung ausdrücklich sichergestellt werden. Zudem gibt es die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) betont dann auch, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung weiterhin Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren sei. Durch die Zusammenführung für beide Instanzen entstünden aber auch kostenwirksame Synergieeffekte. Im Innenministerium beziffert man die mit Einsparungen von zwei Millionen für die Rechtsberatung. Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) sieht die Neuordnung auch als "Garant für eine objektive und realistische Rechtsberatung im Asylverfahren".

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass das System zur Betreuung von Asylwerbern vereinheitlicht werde. An raschere Verfahren glaubt Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), der auch verhindert sieht, "dass jemand ungerechtfertigten Profit aus der Betreuung schlägt".

NGOs mit scharfer Kritik

Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, schreibt Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger in einer Aussendung: "NGOs wie die Volkshilfe haben langjährige Expertise in der unabhängigen Rechtsberatung. Unsere Tätigkeit trägt nicht nur zu einem fairen Prozess für Asylsuchende bei, sondern sorgt auch für besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für schutzsuchende Menschen."

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser verwies auf eine hohe Zahl von Fehlentscheidungen in der ersten Asylinstanz. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wachse die Gefahr, dass fehlerhafte oder willkürliche Entscheidungen nicht mehr revidiert würden und auch dem Blick und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen seien.

Seitens der Asylkoordination verwies Anny Knapp darauf, dass sich die unabhängige Rechtsberatung als notwendige Unterstützung der Flüchtlinge erwiesen habe. Dass von den künftigen Rechtsberatern eine Selektion in erfolgversprechende und weniger aussichtsreiche rechtliche Schritte erfolgen könnte, sei "eine durchaus realistische Annahme", gibt Knapp zu bedenken.

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