Bescheid gilt nicht: Nachweis für Genesene im Grünen Pass noch offen
WIEN/LINZ. Absonderungsbescheid entspricht nicht den EU-Vorgaben; Starttermin für Pass wackelt.
Die angekündigten "3G" dürften im Grünen Pass nur zu zwei G werden: geimpft und getestet. Wer eine Covid-Infektion hinter sich hat, also genesen ist, kann das in Österreich durch das Vorweisen seines "Absonderungsbescheids" nachweisen. In den Grünen Pass werden diese Bescheide aber nicht aufgenommen. Der Grund ist laut dem Gesundheitsministerium, dass die Absonderungsbescheide bei Auslandsreisen in der EU nicht akzeptiert werden.