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Behinderten-Anwalt Hansjörg Hofer wiederbestellt

Von nachrichten.at/apa   14.Juni 2021

Der gebürtige Wiener hatte das Amt seit Mai 2017 inne. "Herr Dr. Hofer hat seine Aufgaben in den vergangenen Jahren mit größtem Einsatz und ausgezeichnet erfüllt und gilt unbestritten als Experte im Bereich der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", so Mückstein in einer Aussendung am Montag.

Die Funktionsperiode des amtierenden Behindertenanwaltes endete im Frühjahr 2021, im März erfolgte die öffentliche Ausschreibung. Insgesamt gab es sechs Bewerbungen, wovon im Laufe des Bewerbungsprozesses eine zurückgezogen wurde. Nach Durchführung eines öffentlichen Hearings durch den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) und nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates erfolgte die Wiederbestellung Hofers. Die Dauer der neuen Amtsperiode beträgt wieder vier Jahre.

Er freue sich, dass mit Hofer jemand, "der seine Kompetenz bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, diese Funktion auch in Zukunft ausüben wird", so der Minister, der auf "eine weiterhin ausgezeichnete Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen in Österreich" blickte.

Hofer selbst, der vor seiner erstmaligen Ernennung zum Behindertenanwalt über 30 Jahre lang im Sozialministerium tätig war und dort zuletzt die Funktion eines stellvertretenden Sektionschefs bekleidete, zeigte sich in einer Aussendung erfreut. Gerade in Zeiten der Pandemie bestehe die Gefahr, dass die Rechte und berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen "unter die Räder kommen". "Dem werde ich mich entschlossen entgegenstellen", so Hofer, der der erste selbst von einer Behinderung betroffene Behindertenanwalt ist. "Die umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist in vielen Bereichen noch lange nicht verwirklicht. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für die Erreichung dieses Ziels einsetzen", sagte er.

Der Behindertenanwalt ist gemäß Bundesbehindertengesetz zuständig für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die sich diskriminiert fühlen. Er ist selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Erreichbar ist der Behindertenanwalt online unter http://www.behindertenanwalt.gv.at sowie über die kostenlose Hotline 0800 80 80 16 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr), per Fax (01/71100-86 2237) oder via E-Mail (office@behindertenanwalt.gv.at).

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