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Asyl: Vor allem wegen Straffälligkeit mehr Aberkennungsverfahren

Von OÖN-Politik   08.November 2019

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat heuer in den ersten acht Monaten bereits 5547 Aberkennungsverfahren gegen Asylberechtigte und subsidiär geschützte Personen eingeleitet. Das waren bereits fast so viele wie im gesamten Vorjahr (5991).

Erstmals vom Innenressort statistisch erfasst wurden die Gründe für die Verfahren: In einem Drittel der Fälle (1875) ging es um mutmaßliche Straffälligkeit. Bei 18 Prozent ging es um Asylberechtigte, die in ihr Herkunftsland gereist sind oder dort einen Pass beantragt haben. Vor allem bei Tschetschenen und Afghanen war etwa der Status "Asyl auf Zeit", also oft das Erreichen der Volljährigkeit bei jenen, die davor nur aufgrund ihrer Minderjährigkeit Schutz erhalten hatten, ausschlaggebend. Insgesamt am häufigsten von den Verfahren betroffen waren heuer bisher Afghanen (1536), Tschetschenen (1178) und Syrer (896).

Die Einleitung dieser Verfahren sagt freilich wenig über echte Asylaberkennungen aus. Während sich 2018 die Zahl der eingeleiteten Verfahren gegenüber dem Jahr davor vervierfacht hat, wurde 652 Mal der Asylstatus aberkannt. 2017 lag der Wert bei 325. Heuer registrierte das BFA für den Zeitraum Jänner bis Juli 900 Asylberechtigte, denen allerdings in erster Instanz der Status aberkannt wurde.

Von an der Westbalkanroute steigenden, aber insgesamt sinkenden Migrantenzahlen berichtete Innenminister Wolfgang Peschorn. Bei einem Treffen in Wien mit Amtskollegen vom Westbalkan und aus Deutschland standen der Kampf gegen das Schlepperwesen und der EU-Grenzschutz im Fokus.

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24. April 2024