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Anti-Terror-Paket: Mehr Überwachung, neuer Straftatbestand

Von Annette Gantner   17.Dezember 2020

Die Regierung schickt das Anti-Terror-Paket morgen in die Begutachtung. Nach dem Attentat vom 2. November – ein Islamist tötete in Wien vier Passanten – hatte Türkis-Grün Verschärfungen angekündigt. Die Ministerinnen Alma Zadic (Justiz) und Susanne Raab (Integration) sowie Innenminister Karl Nehammer präsentierten gestern die Eckpunkte des Pakets.

Neu eingeführt wird der Straftatbestand gegen "religiös motivierte extremistische Vereinigungen". Wer versuche, ein Schariagericht in Österreich zu implementieren, müsse sich künftig vor dem Strafrichter verantworten, erläuterte Raab. Es drohen zwei Jahre Haft. Das von der ÖVP geforderte Verbot eines "politischen Islam" kommt nach Widerstand der Grünen nicht.

Wer wegen einer terroristischen Straftat in Haft war, soll in eine Gefährder-Liste eingetragen werden. Damit verbunden ist auch ein lebenslanges Waffenverbot sowie eine vereinfachte Aberkennung von Doppelstaatsbürgerschaften.

Kein lebenslanges Wegsperren

Künftig soll es die Möglichkeit geben, Personen, die wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurden, nach der Entlassung aus der Haft elektronisch zu überwachen. Die Betroffenen müssen aber zustimmen. Um sicherzustellen, dass sie nicht rückfällig werden, will die Regierung acht Millionen Euro für Prävention ausgeben. Nicht enthalten ist das von der ÖVP geforderte "lebenslange Wegsperren" von Terroristen, nach verbüßter Haft.

Eingeführt wird ein einheitliches Imam-Verzeichnis, damit soll sichergestellt werden, dass ausländische Hassprediger keine Bühne erhalten. Radikale Moschen können rascher geschlossen werden. Schon jetzt sind Symbole bestimmter extremistischer Organisationen wie des Islamischen Staats verboten. Die Liste wird um die rechtsextremen Identitären und deren Abspaltung "Die Österreicher" erweitert.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer kritisierte im OÖN-Gespräch die Einführung des Tatbestands des religiös-motivierten Extremismus: "Das halte ich für höchst fragwürdig. Wo ist hier eine Grenze zu ziehen?" Sollte ein Extremist eine Vorherrschaft im Staat errichten wollen, sei dies schon jetzt im Strafrecht erfasst. Eine religiöse Motivation festzustellen, sei schwierig. "Was ist etwa mit Teufelsaustreibern", fragt Mayer. Zulässig sei hingegen, Symbole der Identitären zu verbieten, wenn dies der Öffentlichen Sicherheit diene.

Anders sieht es Oberösterreichs Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FP): Er sprach von einer willkürlichen Ausdehnung des Symbole-Gesetzes. "Im Zuge des Maßnahmenpakets gegen Terrorismus versucht die Regierung, ein der islamistischen Gefahr gleichwertiges, rechtes Schreckgespenst zu zeichnen", sagte er.

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