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Eröffnung Ende Mai: Diese Regeln gelten für Hotels und Hütten

Von nachrichten.at   18.Mai 2020

Neben den Beherbergungsbetrieben dürfen auch Freizeiteinrichtungen wie Bäder am 29. Mai wieder aufsperren, wurde am Montag bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Zu den schon lange erwarteten Rahmenbedingungen für die Öffnung der Hotellerie legten Ministerin Elisabeth Köstinger (Tourismus, ÖVP) und Rudolf Anschober (Gesundheit, Grüne) Details vor. 

Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe – mit einer Erleichterung: Buffets können in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich.

Schutzmasken und Abstand

Für Hotels gilt, wie auch in der Gastronomie, die Grundregel des Mindestabstands von einem Meter, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen. Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenso wie in Lokalen haben Mitarbeiter mit Gästekontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Wellnessbereich kann genutzt werden

Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.

Auch Seminare von bis zu 100 Personen sind wieder erlaubt, wenn dabei ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht in gemeinsamen Haushalten wohnen, eingehalten wird und Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Ausnahme: wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.

Zwei Meter Abstand im Schlaflager

Wie bereits ausführlich berichtet, können auch Schutzhütten ab 29. Mai wieder Wanderer beherbergen. Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Auch Seilbahnen und Freizeitbetriebe werden ab 29. Mai wieder öffnen können. Diesbezügliche Regelungen des Gesundheitsministeriums sind gerade in Ausarbeitung. 

Auch Ferienlager würde die Regierung gerne ermöglichen, dazu wird aber erst nach Wegen gesucht, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Kommen Hotelgutscheine?

Besonders schwierig sei die Lage für die Stadthotellerie, weil Kongresse und Flüge ausfallen. Leichter sei es für Ferienhotels mit viel Freiraum rundherum. Sollte es doch zu einer Erkrankung von Personal kommen, werden keine speziellen Regeln für die Beherbergungswirtschaft eingeführt. Über Hotelgutscheine "wird nachgedacht", so Köstinger.

Mehr Details unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

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23. April 2024