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„Whistleblowing“: Korruptionsfälle online melden

Von Jasmin Bürger   21.März 2013

Deren Leiterin, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, sprach von einem „lange erhofften“ Mittel zur Aufklärung von Heimlichkeitsdelikten.

Nachfragen beim Hinweisgeber

Der Vorteil gegenüber anonymen Anzeigen: Über die Website kann die Justiz mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren. Justizministerin Beatrix Karl (VP) hofft auch auf bessere Chancen, „Korruptionsnetzwerke zu knacken“. Vor allem im Zusammenhang mit der Kronzeugenregelung könnten Aussagewillige „Anreize“ zur Aussage haben.

In Niedersachsen nutzt das Landeskriminalamt dieses System seit 2003. Im Schnitt gehen monatlich „20 bis 25 Fälle“ ein, sagte Kenan Tur, Geschäftsführer der Business Keeper AG, die das Online-System entwickelt hat. Sehr gering, „bei knapp zwei Prozent“, sei der Anteil der „Vernaderer“.

Die Kosten des Systems liegen laut Karl „unter der Ausschreibungsgrenze“ (100.000 Euro), sollen aber geheim bleiben.

Die „Whistleblower“-Seite ist über www.justiz.gv.at erreichbar

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23. April 2024