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Wahlkampffinanzierung durch Klubs bleibt wegen Gesetzeslücke straffrei

Von Jasmin Bürger   27.Dezember 2013

Der zur Kontrolle des Parteiengesetzes eingerichtete Transparenz-Senat hatte eine Prüfung, ob die beiden Parteien bei der Finanzierung ihrer Wahlkämpfe gegen Gesetze verstoßen haben (Details siehe Box unten), eingestellt.

Nun zeigt sich: Die Sache ist trotz der Einstellung wohl doch nicht erledigt. Denn in seiner Begründung sieht der Transparenz-Senat in der geprüften Übernahme von Wahlkampfkosten durch die Parlamentsklubs sehr wohl eine unzulässige und somit zu bestrafende Sachspende. Eine Strafe gegen die verantwortlichen Parteimanager wurde schlicht deshalb nicht ausgesprochen, weil im konkreten Fall die Sanktionen unzureichend geregelt sind.

Haftstrafen in Deutschland

Anders ist das in Deutschland, wo Politikern für illegale Parteispenden sogar Haftstrafen drohen. In Österreich ist nur geregelt, was bei unzulässigen Geldspenden passiert: Sie müssen an den Rechnungshof (RH) weitergeleitet werden. Bei der Kostenübernahme durch die Parlamentsklubs handelt es sich jedoch um eine Sachspende – und dafür sieht das Gesetz keine Regelung vor.

Der Vorsitzende des Transparenz-Senats, Ludwig Adamovich, sieht daher "gewisse Schwächen im Parteiengesetz". Die Grünen, die das Gesetz mit SPÖ und ÖVP beschlossen hatten, forderten gestern prompt eine Reparatur.

Eine solche kann sich VP-Klubobmann Reinhold Lopatka vorstellen: "Ich bin dafür, dass wir hier zu Verbesserungen kommen." Allerdings nicht sofort: Das gesamte Prüfverfahren der Wahlkampffinanzierung wird erst Ende 2014 abgeschlossen, dann prüft auch der Rechnungshof die erstmals vorgelegten Rechenschaftsberichte der Parteien. "Wenn das abgeschlossen ist, reden wir über Nachbesserungen", so Lopatka auf OÖNachrichten-Anfrage. Aus der SP-Zentrale hieß es, erst wenn das Prüfverfahren abgeschlossen sei, könne man "Schlüsse ziehen".

Für den Parteienfinanzierungs-Experten Hubert Sickinger birgt die anstehende RH-Prüfung noch Sanktionspotenzial: "Mein Eindruck ist, dass die Parteien noch nicht aus dem Schneider sind." Der RH könnte wegen der Klubfinanzierung nämlich noch Bußgelder gegen die Parteien verhängen.

Für Lopatka ist jedenfalls eine "praxistaugliche Lösung zur früheren Vorlage der Rechenschaftsberichte" denkbar, ebenso müsse man über Sanktionen reden.

Kritik von Wahlbeobachtern

Die lange Prüfdauer hat zuletzt schon Kritik ausgelöst: Erstmals hatte die OSZE bei der Nationalratswahl am 29. September Wahlbeobachter nach Österreich geschickt. Deren Hauptfokus: das neue Parteiengesetz. Sie forderten eine "zeitnahe" Kontrolle der Wahlkampffinanzierung sowie eine angemessene und wirksame Bestrafung bei Verstößen.

Noch einmal ein Blick nach Deutschland: In Rheinland-Pfalz wurde ein früherer CDU-Vorsitzender zuletzt – nicht rechtskräftig – zu 22 Monaten bedingt verurteilt, weil er 386.000 Euro an Fraktionsgeld für den Landtagswahlkampf 2006 umgeleitet haben soll.

 

Die Anlassfälle und das Parteiengesetz

Der Transparenz-Senat hat nach der Nationalratswahl zwei Vorfälle geprüft: Die SPÖ hatte eine Plakatkampagne der Partei über den Parlamentsklub finanziert. Erst nach einem öffentlichen Aufschrei übernahm die Partei die Kosten. Die FPÖ hatte Inserate und Postwurfsendungen über den Klub abgerechnet.
Das neue Parteiengesetz ist seit Mitte 2012 in Kraft. Es sieht vor, dass Parteispenden ab 3000 Euro an den Rechnungshof gemeldet werden müssen, zudem gibt es eine Reihe von verbotenen Spenden. Im Herbst 2014 müssen die Parteien dem Rechnungshof erstmals detaillierte Rechenschaftsberichte vorlegen.
Bei Verstößen im Zusammenhang mit Geldspenden drohen Bußen in dreifacher Spendenhöhe, legt eine Partei gar keinen Bericht vor, ist allerdings keine Sanktion vorgesehen.

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20. April 2024