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VfGH: Zugriff auf Vermögen von Patienten "unzulässig"

Von nachrichten.at/apa   11.Oktober 2018

Eigentlich ist der Pflegeregress, der staatliche Zugriff auf privates Vermögen zur Deckung der Kosten stationärer Pflege, zu Jahresbeginn abgeschafft worden. Doch nach wie vor würden die Länder, vor allem Wien und Niederösterreich, Ratenzahlungen einfordern, kritisiert der Volksanwalt Günther Kräuter (SP). Auch seien weiterhin Liegenschaften mit Hypotheken im Grundbuch belastet.

Wie etwa im Fall eines Niederösterreichers, der ein Haus von den Großeltern erbte und keinen Kredit für den Umbau bekam, weil auf der Immobilie 100.000 Euro an Regresskosten lasten. Kräuter sieht ein „Riesendurcheinander“ bei der Länder-Praxis und fordert klare Regeln für Altfälle vor dem 1. Jänner 2018.

Der „Zugriff“ auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern bzw. deren Angehörigen und Erben sei „jedenfalls unzulässig“, stellte der Verfassungsgerichtshof schließlich am Donnerstag klar. Der Anlassfall war die Beschwerde eines Salzburgers. Dies gelte sowohl für Altfälle, in denen weiterhin Raten vorgeschrieben werden, als auch für die nach wie vor bestehenden Hypotheken, die es „zu löschen gelte“, betonte VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig. Fälle von Ratenzahlungen und aufrechten Hypotheken gebe es auch in Oberösterreich, sagt Johannes Halak, Büroleiter der für Pflegegelder zuständigen Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SP). Die Abschaffung des Regresses habe heuer für Oberösterreich einen Verlust von 65,7 Millionen Euro zur Folge gehabt. Die Vorschriften des Bundes seien unklar, etwa für Altfälle, in denen Ratenzahlungen über mehrere Jahre vereinbart wurden.

Die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs müsse im Sozialressort nun „im Detail geprüft“ werden, so Halak. (staro)

 

Video: Weil einige Bundesländer – auch OÖ – teilweise nach wie vor im Grundbuch stehen, will das ein Anwalt aus Steyr höchstgerichtlich klären lassen.

 

Video: Angehörige von Pflegepatienten könnten nun Geld, beziehungsweise Vermögen wie Häuser oder Grundstücke von der Stadt zurückfordern.

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28. März 2024