Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

VfGH: Zugriff auf Vermögen von Patienten "unzulässig"

Von nachrichten.at/apa, 11. Oktober 2018, 14:54 Uhr
"Kein guter Tag für Europa" - Zitate der Woche
Verfassungsgerichtshof stellt klar: Ein Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen ist "jedenfalls unzulässig" Bild: (APA)

WIEN. Trotz Abschaffung üben Länder in einigen Fällen noch den Pflegeregress aus. Am Donnerstag sprach das Höchstgericht ein Machtwort: Der Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen sei "jedenfalls unzulässig".

Eigentlich ist der Pflegeregress, der staatliche Zugriff auf privates Vermögen zur Deckung der Kosten stationärer Pflege, zu Jahresbeginn abgeschafft worden. Doch nach wie vor würden die Länder, vor allem Wien und Niederösterreich, Ratenzahlungen einfordern, kritisiert der Volksanwalt Günther Kräuter (SP). Auch seien weiterhin Liegenschaften mit Hypotheken im Grundbuch belastet.

Wie etwa im Fall eines Niederösterreichers, der ein Haus von den Großeltern erbte und keinen Kredit für den Umbau bekam, weil auf der Immobilie 100.000 Euro an Regresskosten lasten. Kräuter sieht ein „Riesendurcheinander“ bei der Länder-Praxis und fordert klare Regeln für Altfälle vor dem 1. Jänner 2018.

Der „Zugriff“ auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern bzw. deren Angehörigen und Erben sei „jedenfalls unzulässig“, stellte der Verfassungsgerichtshof schließlich am Donnerstag klar. Der Anlassfall war die Beschwerde eines Salzburgers. Dies gelte sowohl für Altfälle, in denen weiterhin Raten vorgeschrieben werden, als auch für die nach wie vor bestehenden Hypotheken, die es „zu löschen gelte“, betonte VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig. Fälle von Ratenzahlungen und aufrechten Hypotheken gebe es auch in Oberösterreich, sagt Johannes Halak, Büroleiter der für Pflegegelder zuständigen Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SP). Die Abschaffung des Regresses habe heuer für Oberösterreich einen Verlust von 65,7 Millionen Euro zur Folge gehabt. Die Vorschriften des Bundes seien unklar, etwa für Altfälle, in denen Ratenzahlungen über mehrere Jahre vereinbart wurden.

Die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs müsse im Sozialressort nun „im Detail geprüft“ werden, so Halak. (staro)

 

Video: Weil einige Bundesländer – auch OÖ – teilweise nach wie vor im Grundbuch stehen, will das ein Anwalt aus Steyr höchstgerichtlich klären lassen.

 

Video: Angehörige von Pflegepatienten könnten nun Geld, beziehungsweise Vermögen wie Häuser oder Grundstücke von der Stadt zurückfordern.

mehr aus Innenpolitik

Generelles Messerverbot in der Öffentlichkeit – mit einigen Ausnahmen

Parteifinanzen: Strafen für ÖVP, SPÖ und Grüne

Gemeinden können künftig einfacher Tempo 30 verhängen

Badelt: "Wir brauchen budgetäre Spielräume und keine Wahlzuckerl"

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 12.10.2018 10:22

super, alles ist gratis in diesem Staat, halt nur die Frage wie lang es noch so fidel weitergeht!

lädt ...
melden
antworten
Strachelos (7.167 Kommentare)
am 11.10.2018 15:56

na als dann, geht ja.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen