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Strache: Keine Volksabstimmung vor 2021

Von Christoph Kotanko   21.Februar 2018

Geschuldet sei dies dem Regierungsprogramm, erklärte er vor dem Ministerrat. Den Zulauf zum Volksbegehrens bezeichnete er als "beachtlich". Es habe 2015 aber auch eine Petition pro Raucherzonen mit 500.000 Unterstützern gegeben.

Ihm selber wäre es "lieb und wert", käme die Möglichkeit für verpflichtende Volksabstimmungen schon früher. Er selber würde gerne über "ORF-Zwangsgebühren" oder das Handelsabkommen CETA abstimmen lassen, aber: "Das ist der Wunsch, nicht die Realität."

Strache verteidigt erneut die FPÖ-Position. Es gebe eine aufrechte Regelung zu Raucherbereichen, deren Abschaffung SPÖ und ÖVP trotz "massiver Proteste" der Bevölkerung und von Gastronomen, die zigtausende Euro in Abtrennungen investiert hätten, per Mai 2018 beschlossen hätten.

Dass dies nun nicht komme, schaffe Klarheit, so Strache. Zudem werde der Jugendschutz verbessert. Das Volksbegehren nehme man trotzdem sehr ernst, es werde entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen behandelt werden.

Strache und danach auch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) bestätigten, dass es einen akkordierten Initiativantrag für das Kappen des Rauchverbots geben werde. Auch auf mehrere Nachfragen verwies Blümel lediglich auf das Regierungsprogramm.

Mehr als 270.000 Unterschriften

Die Nachtschicht hat sich gelohnt: Die technisch bedingten Verzögerungen beim "Don’t smoke"-Volksbegehren sind nach mehreren Updates vorerst überwunden. "Es gab am Dienstag kaum Ausfälle. Das System läuft stabil", sagte gestern der Sprecher des Innenministeriums, Alexander Marakovits: "Die Technik hat über Nacht durchgearbeitet."

Das von Wiener Ärztekammer und Österreichischer Krebshilfe initiierte Volksbegehren "Don't Smoke" ist bisher von 270.000 Unterstützern unterzeichnet worden. Am Mittwochvormittag seien binnen zwei Stunden mehr als 20.000 Unterschriften gezählt worden, sagte ein Sprecher der Ärztekammer.

Am Dienstagvormittag hatte das Volksbegehren die 200.000er-Marke geknackt. Die Eintragungsfrist hat am Donnerstag vergangener Woche begonnen und befindet sich noch in der Unterstützungserklärungsphase. Für die formale Einleitung des Volksbegehrens sind 8.401 Unterschriften notwendig. Für die Behandlung im Nationalrat sind 100.000 Unterschriften nötig. Das Volksbegehren richtet sich gegen die Aufhebung des bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie.

Die Ärzte verlangen eine Volksabstimmung noch vor der Entscheidung über das absolute Rauchverbot in der Gastronomie.

Die geltende Regelung, die dieses Rauchverbot vorsieht, wollen ÖVP und FPÖ bis 1. Mai kippen.

Der blaue Klubobmann Walter Rosenkranz bleibt bei diesem Zeitplan, schließt aber eine spätere Volksabstimmung nicht aus.

Dabei müsste freilich die ÖVP mitziehen, sagt der Klubchef.

Video: Volksabstimmung nicht vor 2021

"Keine Rechtsunsicherheit"

Rosenkranz zum bisherigen Erfolg des Volksbegehrens: "Es sind respektabel viele Unterschriften von Menschen, die das anders gelöst haben wollen als die FPÖ." Umgekehrt seien die Freiheitlichen jenen im Wort, die das Rauchverbot nicht wollen. Außerdem werde man den Jugendschutz ausweiten.

Vor 1. Mai werde es kein Referendum geben. "Wenn wir keine unsichere Rechtssituation wollen, muss bis Mai das derzeit beschlossene, aber nicht in Kraft befindliche Rauchverbot wegkommen."

Später sei ein Volksentscheid denkbar, "wir sind grundsätzlich für Instrumente der direkten Demokratie". Eine Volksabstimmung könne allerdings nur mit Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP angesetzt werden: "Da wird man abwarten, wie sich das Volksbegehren entwickelt und welche Gegenströmungen es allenfalls gibt."

Damit spielt die FPÖ den Ball an die Volkspartei weiter. Dort ist man von der ganzen Angelegenheit peinlich berührt. Die derzeitige Sprachregelung lautet: So lange für das Rauchverbot-Volksbegehren noch Stimmen gesammelt werden, gibt es keinen Kommentar. In der Dienstag-Ausgabe der OÖNachrichten haben allerdings einige Abgeordnete ihre abweichende Haltung klargemacht. "Wenn eine große Mehrheit anderer Meinung ist, wird man umdenken", sagte etwa der Linzer ÖVP-Abgeordnete Efgani Dönmez. Sein Kollege Nikolaus Prinz erinnerte an das Regierungsvorhaben, nach starken Volksbegehren Volksabstimmungen durchzuführen.

Drei Instrumente für die direkte Demokratie

In Österreich gibt es drei direktdemokratische Instrumente.

Volksbegehren ermöglichen es Bürgern oder Parteien, einen Wunsch zu einem Gesetz zu äußern. Derzeit laufen drei Initiativen: Anti-Rauchen; Frauen (derzeit 80.000 Unterschriften); Asyl (23.000). Die Hürde für den Einleitungsantrag (8401) haben sie längst überschritten. Die eigentliche Eintragungswoche ist spätestens sechs Monate später. Ab 100.000 Unterschriften muss der Nationalrat über das Anliegen diskutieren; danach passiert aber meistens nichts mehr.

Volksabstimmung und Volksbefragung können nicht von Bürgern initiiert werden. Bei der Befragung wird von der Regierung oder vom Nationalrat die Stimmung der Bevölkerung erkundet. Bisher war das ein Mal der Fall: 2013 votierten 60 Prozent für die Wehrpflicht.

Eine Volksabstimmung wird über ein beschlossenes Gesetz abgehalten. Ihr Ausgang ist bindend. Volksabstimmungen gab es bisher zwei: 1978 lehnte eine knappe Mehrheit das AKW Zwentendorf ab. 1994 stimmten 66 Prozent dem EU-Beitritt zu.

Video

Dagmar Belakowitsch, Gesundheitssprecherin der FPÖ, bezeichnete das Volksbegehren "Don"t Smoke" als unseriös. Es schüre unnötig Emotionen. Die Reaktionen bewegen sich zwischen Spott und Empörung.

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28. März 2024