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Regierung legt Ausgaben für Inserate offen

09.März 2011

Mit einem recht umfassenden Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Vorwurf der Opposition und des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), bei den eigenen Werbeausgaben keine Transparenz zuzulassen. Alleine im Vorjahr sollen Gebietskörperschaften und staatsnahe Betriebe 95 Millionen Euro für Anzeigenschaltungen ausgegeben haben. Wogegen sich die 2010 ausgeschüttete Presseförderung mit 12,8 Millionen Euro bescheiden ausmacht.

Besonders profitiert von den Inserat-Schaltungen haben nach einer VÖZ-Studie die Wiener Gratismedien „Heute“ und „Österreich“. Medienexperten warnen angesichts der Praxis vor Wettbewerbsverzerrung und drohender wirtschaftlicher Abhängigkeit einzelner Medien von der Politik.

Kanzler Werner Faymann (SP) und Vizekanzler Josef Pröll (VP) haben nun den Entwurf für ein Verfassungsgesetz vorgelegt, das die Verpflichtung zur halbjährlichen Offenlegung von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienunternehmen (jeweils zum 15. Jänner und zum 15. Juli) vorsieht.

Bemerkenswert daran ist, dass diese Meldepflicht ab einem Auftragswert von 1000 Euro ausgesprochen weitreichend ist: Sie betrifft neben dem Bund, also allen Ministerien, auch die Bundesländer sowie die öffentlichen Einrichtungen von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Auch Stiftungen, Fonds, Anstalten und öffentlich rechtliche Körperschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden sind einbezogen. Ebenso wie Unternehmen, an denen eine der Gebietskörperschaften „in qualifizierter Weise beteiligt sind“, müssen melden, heißt es in dem Entwurf. Im Falle des Bundes wären das etwa ÖBB, Asfinag, OMV, aber auch der ORF. Schließlich soll die Regel auch für die Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, also Kammern, und sämtliche der Rechnungshofkontrolle unterworfene Rechtsträger gelten. (luc)

 

Gesetz ab 1. Juli

Geht es nach dem Kanzleramt, dann soll die Regelung für transparente Regierungsinserate schon am 1. Juli in Kraft treten. Inserate, Druckkostenzuschüsse, Presseförderung, Kooperationen etc. müssten ab dann auf einer Website des Kanzleramts veröffentlicht werden. Für das Verfassungsgesetz benötigt man zwar Oppositionsstimmen. Dafür wäre die Regelung auch für die Länder automatisch bindend. Vor allem Wien war skeptisch.

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