Regierung legt Ausgaben für Inserate offen
Mit einem recht umfassenden Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Vorwurf der Opposition und des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), bei den eigenen Werbeausgaben keine Transparenz zuzulassen.
Mit einem recht umfassenden Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Vorwurf der Opposition und des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), bei den eigenen Werbeausgaben keine Transparenz zuzulassen. Alleine im Vorjahr sollen Gebietskörperschaften und staatsnahe Betriebe 95 Millionen Euro für Anzeigenschaltungen ausgegeben haben. Wogegen sich die 2010 ausgeschüttete Presseförderung mit 12,8 Millionen Euro bescheiden ausmacht.
Besonders profitiert von den Inserat-Schaltungen haben nach einer VÖZ-Studie die Wiener Gratismedien „Heute“ und „Österreich“. Medienexperten warnen angesichts der Praxis vor Wettbewerbsverzerrung und drohender wirtschaftlicher Abhängigkeit einzelner Medien von der Politik.
Kanzler Werner Faymann (SP) und Vizekanzler Josef Pröll (VP) haben nun den Entwurf für ein Verfassungsgesetz vorgelegt, das die Verpflichtung zur halbjährlichen Offenlegung von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienunternehmen (jeweils zum 15. Jänner und zum 15. Juli) vorsieht.
Bemerkenswert daran ist, dass diese Meldepflicht ab einem Auftragswert von 1000 Euro ausgesprochen weitreichend ist: Sie betrifft neben dem Bund, also allen Ministerien, auch die Bundesländer sowie die öffentlichen Einrichtungen von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Auch Stiftungen, Fonds, Anstalten und öffentlich rechtliche Körperschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden sind einbezogen. Ebenso wie Unternehmen, an denen eine der Gebietskörperschaften „in qualifizierter Weise beteiligt sind“, müssen melden, heißt es in dem Entwurf. Im Falle des Bundes wären das etwa ÖBB, Asfinag, OMV, aber auch der ORF. Schließlich soll die Regel auch für die Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, also Kammern, und sämtliche der Rechnungshofkontrolle unterworfene Rechtsträger gelten. (luc)
Gesetz ab 1. Juli
Geht es nach dem Kanzleramt, dann soll die Regelung für transparente Regierungsinserate schon am 1. Juli in Kraft treten. Inserate, Druckkostenzuschüsse, Presseförderung, Kooperationen etc. müssten ab dann auf einer Website des Kanzleramts veröffentlicht werden. Für das Verfassungsgesetz benötigt man zwar Oppositionsstimmen. Dafür wäre die Regelung auch für die Länder automatisch bindend. Vor allem Wien war skeptisch.
...werden die Parteispenden offengelegt? Das wäre noch viel interessanter!
Wenn man abends nach Hause kommt ersäuft man in der Papierflut von Werbungen.
Teilweise hängt das Zeug schon auf der Türschnalle?????
Wieviel davon wandert ungelsen in den Rundablage Ordner?
Wie oft hab ich die besch... Werbung im Fernsehen schon gesehen, die mir total den Nerv raubt bzw. mich dazu bringt ständig zwischen den Programmen hin und her zu springen?
Welcher scheinheilige Typ grinst mich diesmal von irgendeinem Plakat an, und verspricht Dinge von denen jedes kleine Kind weiß dass sie unhaltbar sind?
Keiner braucht diese sch... Werbung!
Es ist einfach zu viel, und der Großteil wird einfach weg geworfen ohne dass dessen Existenz registriert wird geschweige denn der Inhalt erfasst wird???
Dafür zahlen wir das dann aber in Steuern und verteuerten Preisen!
Auf gut Deutsch für Werbung die den Konsumenten und Steuerzahler eigentlich nur nervt dürfen wir schlußendlich auch noch zahlen.
Mir geht diese Form des Kapitalismus aber schon so was auf den Nerv!
Basta Ya!
Diese sinnlosen Inserate von Bund und Land braucht niemand. Dient nur zu Wahlkampfzwecken der Politiker bzw. um die Zeitungen zu kaufen. Und das alles um unser Steuergeld.