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Pflegende Angehörige sollen beim Erben im Vorteil sein

Von Christoph Kotanko   19.Juli 2014

Bei einem Auftritt mit Vizekanzler Michael Spindelegger stellte er einen Entwurf vor, der pflegende Angehörige stärker im Erbrecht berücksichtigt.

Spindelegger meinte grundsätzlich: "Wenn jemand sich aufopfernd um seinen kranken Verwandten kümmert, ist es gerechtfertigt, das auch im Erbfall zu berücksichtigen. Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die Pflege ist ein wichtiges Thema, das wir lösen müssen."

Beide Politiker betonten die Bedeutung familiärer Hilfe. "Wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Kraft die private Pflege kostet, weiß man auch, dass eine bessere Berücksichtigung beim Erbe diesen Aufwand in der Regel ohnehin nicht aufwiegt" (Spindelegger).

Stundung oder Ratenzahlung

Laut Brandstetters Plänen würden die Pflegeleistungen im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung berücksichtigt. "Dazu brauchen wir die gerichtliche Feststellung, wer welche Leistungen erbracht und einen Ausgleichsanspruch hat." Solche Vergütungen gingen zu Lasten der Erblasser, das formale Erbrecht müsste nicht geändert werden.

Über diese Reform wird der Minister nach dem Sommer mit den anderen Parteien sprechen; bis zum Jahresende soll sie in allen Einzelheiten ausverhandelt sein.

Das Erbrecht spielt auch in der Wirtschaft eine große Rolle. Bei Betriebsübergaben kann der Pflichtteil für die Miterben eine Hürde sein. In den nächsten zehn Jahren werden 58.000 Betriebsübergaben erwartet – 70 Prozent aller Betriebe sind Familienbetriebe.

Damit solche Unternehmen nicht zerschlagen werden, weil ein Erbe die Miterben nicht auszahlen kann, soll eine Stundung oder Ratenzahlung möglich werden.

Noch etwas ist Brandstetter ein Anliegen: das Zurückdrängen der Sachwalterschaft ("die wird zu oft verhängt"). Künftig soll es wieder mehr Selbstbestimmung geben.

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29. März 2024