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Neues Gesetz: Behinderten-Vertretervereine müssen Jobzusagen zurücknehmen

Von nachrichten.at/apa   21.Februar 2018

Das berichtete der Geschäftsführer des Vereins "Vertretungsnetz", Peter Schlaffer, im Gespräch mit der APA.

Das Gesetz sollte mit 1. Juli in Kraft treten. Es wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen und soll das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Mit den neuen Bestimmungen soll die Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

In Österreich sind 58.000 Menschen betroffen. Es gibt insgesamt vier Vereine, die sich um Sachwalterschaft kümmern. Die sogenannten "Vereinssachwalter"arbeiten als Sachwalter in einem Verein und vertreten Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung, die nicht selbst für ihre Rechte eintreten können. Österreichweit gibt es derzeit 190 hauptberufliche und 800 ehrenamtliche Vereinssachwalter.

Der großteils vom Justizministerium finanzierte Verein "Vertretungsnetz" bietet kostenlose Schulung und Beratung für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter von psychosozialen Einrichtungen zum Thema Sachwalterschaft und zu möglichen Alternativen wie Angehörigenvertretung (gesetzliche Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger) und Vorsorgevollmacht.

Ein wichtiger Aufgabenbereich ist auch Clearing. Dies bedeutet, im Auftrag des Gerichtes schon im Vorfeld, bevor ein Verfahren eingeleitet wird, genau abzuklären, ob und welche Alternativen es zu einer Sachwalterschaft geben könnte und welche Unterstützung Betroffene tatsächlich brauchen.

Bis Montag dieser Woche war der Verein davon ausgegangen, dass das neue Gesetz mit 1. Juli in Kraft tritt. "Wir haben uns in der intensiven Phase der Vorbereitung befunden und wollten mit 1. März 40 Leute neu aufnehmen", schilderte Schlaffer. Diesen Menschen habe man nun absagen müssen, nachdem "wir am Montag vom Justizministerium die Information bekommen haben, dass das Gesetz doch nicht wie geplant in Kraft tritt".

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