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Neues Arbeitszeitgesetz mit 12-Stunden-Tag beschlossen

Von nachrichten.at/apa   05.Juli 2018

Vor allem das überraschende Vorziehen der Arbeitszeitflexibilisierung auf den 1. September empörte die Opposition. ÖVP und FPÖ hingegen frohlockten ob des "guten Gesetzes". 

Während die Opposition der Regierung vorwarf, die Arbeitnehmer auszubeuten, sah FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz gar "Freude" bei den Menschen über den 12-Stunden-Tag.

Dem Gesetz, das den Zwölf-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche gesetzlich etabliert, stimmen schlussendlich nicht nur die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ, sondern auch die NEOS zu. SPÖ und Liste Pilz stimmten dagegen.

Mit dem Vorhaben bleibt zwar grundsätzlich der Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit bestehen. Ausgedehnt wird aber die mögliche Maximalarbeitszeit. Gegenüber dem ursprünglichen ÖVP-FPÖ-Initiativantrag gab es am Donnerstag noch eine Änderung: So tritt das Vorhaben nicht erst mit 1. Jänner 2019, sondern bereits am 1. September dieses Jahres in Kraft.

 

Video: Arbeitszeitgesetz im Nationalrat beschlossen

 

Volksabstimmung fand keine Mehrheit

Ein SPÖ-Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung fand keine Mehrheit, neben den SPÖ-Mandataren stimmten nur die Abgeordneten der Liste Pilz dafür.

Die Opposition ortete in diesem Vorgehen von ÖVP und FPÖ eine Missachtung aller parlamentarischen Usancen, damit werde "der ganze parlamentarische Prozess schlecht gemacht", ärgerte sich Schieder. Abgesehen davon prangerten SPÖ, NEOS und Liste Pilz einmal mehr das Vorgehen der Regierung an, das Gesetz mittels Initiativantrag und vor allem ohne Begutachtung umzusetzen. Die Vertreter der Regierungsfraktionen wiesen die Kritik lautstark zurück. FPÖ-Klubchef Walter Rosenkranz pochte darauf, dass die Regierungsfraktionen sehr wohl entlang der Geschäftsordnung agiert hätten.

Kern: "Ungerecht, unausgegoren, unvernünftig"

Christian Kern kritisierte das Vorhaben der ÖVP-FPÖ-Regierung als die "massivste Verschlechterung seit drei Jahrzehnten". Das Gesetz sei "ungerecht, unausgegoren und durch und durch unvernünftig". "Wenn sie besonders lustig sind", erklären Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ ) den Arbeitnehmern, dass das Gesetz für sie "grandios" sei. Aber wenn man sehe, dass nur Industrie und Wirtschaft das Vorhaben bejubeln, "weil geliefert wurde, was bestellt wurde", wisse man, wem das Gesetz nutze, so Kern. "Das ist ein Angriff auf die Arbeitnehmer. Sie werden nicht nur als Arbeitnehmerverräter in die Geschichte eingehen, Sie machen die Ungerechtigkeit zum Programm", so Kern an die Regierung.

"Tourette-Syndrom"

Alles "falsch und erlogen" erwiderte FPÖ-Klubobmann Rosenkranz. Der acht Stunden Tag, die 40-Stunden-Woche, die Überstundenzuschläge, die Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen würden bleiben. Die Menschen würden sich auf die neuen Regelungen "freuen". Dort, wo die Politik näher an der Bevölkerung sei, "kommt diese Maßnahme bei den Menschen gut an", so Rosenkranz, der Abgeordnete der Opposition u.a. als "Rabiat-Gewerkschafter" bezeichnete und ihnen "Tourette-Syndrom" vorwarf. Dass das Gesetz völlig überraschend schon im September in Kraft treten soll, begründet er damit, dass man sich damit gut auf die Neuerungen "einstellen" könne.

Von einer "Win-Win-Situation" und einem "guten, ausgewogenem Gesetz für bei Seiten" sprach auch VP-Klubchef August Wöginger. Das Vorziehen des Inkrafttretens begründet er damit, dass mit dem Gesetz "Arbeiterrechte" abgesichert würden. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bemühte bei ihrer Verteidigung des Pakets Karl Marx: Dieser habe gesagt, "Freiheit ist ein Luxus, den sich nicht jedermann leisten kann". Mit der nun vorliegenden Arbeitszeit-Regelung "ist diese Freiheit für jedermann und jederfrau möglich", hob die Ressortchefin die Möglichkeit zur Konsumation von größeren Freizeit-Blöcken hervor.

FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr gehört ebenfalls zu den Jubelnden: "Oberösterreich ist ein starker Wirtschaftsstandort mit vielen Top-Unternehmen und guten Arbeitsplätzen. Um dieses hohe Niveau auszubauen, ist es aber unerlässlich, den Anforderungen der heutigen Gesellschaft gerecht zu werden." 

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Schilder in den Reihen von ÖVP und FPÖ

 

Video: Hitzige Debatte im Nationalrat

"Wenig Hirnschmalz"

Begleitet wurde die Debatte von zahlreichen Zwischenrufen und auch "Taferl"-Aktionen. "Viele Taferln und auf beiden Seiten, aber ziemlich wenig Hirnschmalz", urteilte Gerald Loacker von den NEOS. Die Regierung mache es ihm als Befürworter einer Arbeitszeit-Flexibilisierung "wirklich schwer". "Es ist so schlecht, dass ma glauben könnte, es sei tatsächlich von den schwarzen und blauen Klubs geschrieben worden", so Loacker, der die Industriellenvereinigung als Schreiberin des Gesetzes vermutet. Das Vorhaben werde zu zahlreichen und langjährigen Gerichtsauseinandersetzungen führen. "Der Rechtsnawalt Rosenkranz freut sich darüber, weil es damit Arbeit für die Rechtsanwälte gibt", so Loacker.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz machte vor allem auf die Probleme für Familien aufmerksam. Die Regierung nehme "null Rücksicht auf die Gesundheit, null Rücksicht auf die Vereinbartkeit von Beruf und Familie, null Rücksicht auf die Kinder". Auf der anderen Seite werde der Ausbau der Kinderbetreuung zurückgeschraubt.

Die Debatte war von zahlreichen Zwischenrufen und auch "Taferl"-Aktionen begleitet. So hatten alle Abgeordnete von ÖVP und FPÖ Schilder mitgebracht, die untermauern sollten, dass sich für die Arbeitnehmer quasi ohnehin nichts ändert: "8 Stunden am Tag", "40 Stunden in der Woche", "Es bleibt dabei" sowie "Freiwilligkeit garantiert", war darauf zu lesen. Die SPÖ hielt dem Verbotstafeln entgegen, auf denen jeweils die Zahl 12 bzw. die Zahl 60 rot durchgestrichen war.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie die Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) mahnten die Abgeordneten, es mit dem Hochhalten der Tafeln nicht zu übertreiben. Sobotka verwies auf die übliche Vorgangsweise im Hohen Haus: "Es ist die Usance, das 30 Sekunden zeigen zu dürfen", richtete er den Abgeordneten aus.

Empörung gab es aber nicht nur aufseiten der Opposition und der Arbeitnehmer-Vertreter. ÖVP und FPÖ zeigten sich über eine Protestaktion entsetzt, die sie in den Reihen der Gewerkschaft bzw. der SPÖ verorteten: In der Nacht auf Donnerstag seien Plakate, Pflastersteine und Grablicher vor den Privatadressen von ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten platziert worden, berichteten die Regierungsfraktionen und werteten dies als Bedrohung durch ÖGB und SPÖ. Die Angesprochenen wiesen die Vorwürfe zurück. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher sprach von einer "tatsachenbefreiten Stimmungsmache", die Behauptungen seien auf das Schärfste zurückzuweisen.

Neben zahlreichen SP-Abgeordneten distanzierte sich auch Parteivorsitzender Kern von der Aktion: Man habe mit dieser Sache nichts zu tun, lehne diese zutiefst ab. "Das war idiotisch", sagte der Parteichef.

 

Video: Was sind die Hintergründe? ORF-Reporter Fritz Jungmayr berichtet.

 

Längere Arbeitszeiten ab 2019: Was sich für die Dienstnehmer ändert
Der Acht-Stunden-Tag wurde in Österreich 1918 gesetzlich verankert.

Längere Arbeitszeiten ab 2019: Was sich für die Dienstnehmer ändert

Vor 100 Jahren wurde in Österreich der Acht-Stunden-Arbeitstag eingeführt. Seit 1975 liegt die reguläre Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden. Die OÖN erklären, was sich 2019 ändert – auf Basis dessen, was die Koalition bisher preisgegeben hat.

Video: Was sich für den Dienstnehmer ändert

1. Wie lange darf maximal gearbeitet werden?
Derzeit: Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Maximal dürfen zehn bzw. 50 Stunden gearbeitet werden. In Ausnahmefällen sind aber zwölf bzw. 60 Stunden möglich. Für Letzteres braucht es die Zustimmung des Betriebsrats oder ein arbeitsmedizinisches Gutachten. Künftig: Die Normalarbeitszeit bleibt gleich. Die maximale Arbeitszeit wird auf zwölf bzw. 60 Stunden erhöht. Dafür braucht es keine Betriebsvereinbarung mehr. Die Arbeit über zehn bzw. 50 Stunden basiert auf Freiwilligkeit, wie die Regierung zuletzt präzisierte. Man kann also ablehnen. In der Praxis könnte sich das aber oft als schwierig herausstellen. Möglich sind auch längere Freizeitblöcke nach längeren Arbeitszeiten.

2. Wie werden Gleitzeitvereinbarungen behandelt?
Derzeit: Der Dienstnehmer kann bis zu zehn Stunden pro Tag fünf Mal die Woche arbeiten. Künftig: Bei Gleitzeit sind zwölf Stunden pro Tag möglich, ebenfalls fünf Mal die Woche.

3. Werden Überstunden-Zuschläge bezahlt?
Derzeit: Bei Arbeitnehmern, die unter die Normalarbeitszeit fallen, sind alle Überstunden zuschlagspflichtig. Bei Gleitzeit gibt es für die Arbeit über acht Stunden einen Zuschlag, falls sie angeordnet wurde und sie ausbezahlt wird. Wird Zeitausgleich genommen, gibt es keinen Zuschlag. Künftig: Hier soll sich nichts ändern. Die Abgrenzung, wann Arbeit angeordnet wurde und wann sie freiwillig erfolgte, kann aber wie bisher Diskussionen auslösen.

4. Welche Rolle spielen "Durchrechnungszeiträume"?
Derzeit: Laut Gesetz darf über einen Zeitraum von vier Monaten nie mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Was die Bezahlung der Überstunden samt Zuschlägen betrifft, gibt es eigene Durchrechnungszeiträume in Kollektivverträgen, manchmal bis zu einem Jahr. Am Ende entscheidet der Zeitsaldo, ob etwas ausbezahlt wird. Es ist aber auch möglich, dass Zeitguthaben ein Mal auf den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden.

Künftig: Grundsätzlich bleiben die Regelungen – mit einer Ausnahme: Das Übertragen von Zeitguthaben kann mehrmalig erfolgen, wenn das im Kollektivvertrag vereinbart wurde. Arbeitgeber sagen, damit könnten Dienstnehmer Zeitwertkonten anlegen. Gewerkschafter befürchten den Wegfall von Ansprüchen bei Dienstzeitende wegen der Verfallsfristen.

5. Müssen Dienstnehmer an Feiertagen arbeiten?
Derzeit: Nein, bis auf Ausnahmen wie Ärzte und Polizisten. Künftig: Man kann auf Betriebsebene vier Mal im Jahr vereinbaren, an Wochenenden oder Feiertagen zu arbeiten.

6. Wie lange muss die tägliche Ruhezeit sein?
Derzeit: Elf Stunden. Acht Stunden sind nur im Gastgewerbe für Vollzeitbeschäftigte über den Kollektivvertrag möglich. Künftig: Elf Stunden. Acht Stunden werden im Gastgewerbe auch für Teilzeitbeschäftigte und ohne Kollektivvertrag möglich.

7. Welche Arbeitnehmer fallen gar nicht unter den Schutz des Arbeitszeitgesetzes?
Derzeit: Leitende Angestellte. Hier sind All-in-Verträge üblich. Künftig: Leitende Angestellte, nahe Familienangehörige und "Arbeitnehmer mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis". Ob Letztere nur Filialleiter und Projektmanager sind oder etwa auch Kinderdorf-Betreuerinnen, ist strittig.

Die Gewerkschaft warnt vor gesundheitlichen und finanziellen Nachteilen für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft sieht lediglich mehr Flexibilität bei Auftragsspitzen. Erhard Prugger, Sozialpolitik-Chef der Wirtschaftskammer Oberösterreich, kontert: "Beim Mindestlohn und der Angleichung der Arbeiterrechte an jene der Angestellten haben wir Gewerkschaftsforderungen entsprochen." Von den Arbeitszeitregeln sollten nicht nur Arbeitnehmer, sondern "auch einmal die Arbeitgeber profitieren".

Nur kurz lag die Macht in Arbeiterhand
Arbeitsrechtler Elias Felten

Husch-Pfusch oder Angst vor Einflussverlust?

Der Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht an der JKU, Elias Felten, über seine Vorbehalte gegen das neue Arbeitszeitgesetz.

OÖNachrichten: Sie sehen das geplante Arbeitszeitgesetz kritisch. Warum?

Elias Felten: Formal, weil das Gesetz im Eiltempo durchgezogen wird und die Beteiligten kaum Zeit zur Stellungnahme hatten.

Also Husch-Pfusch?

Husch auf jeden Fall. Pfusch auch, wie etwa Führungskräfte der dritten Ebene aus dem Arbeitszeitgesetz auszunehmen, für die dann keine Grenzen bei der Arbeitszeit und der Aufzeichnung gelten. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dies vor dem Europäischen Gerichtshof nicht hält. Und das Prinzip der Freiwilligkeit ist ein Etikettenschwindel, weil praxisfremd. Wenn in einem Betrieb neun Leute zustimmen, elf Stunden zu arbeiten und einer sich immer wieder weigert, bekommt er ein Problem. Grundsätzlich geht es darum, dass das Arbeitsrecht den Gesundheitsschutz, die Arbeitsmarktpolitik und die Verteilung der Arbeitszeit im Fokus hat.

Aber ist es nicht auch ein bisschen verlogen, hier mit dem Gesundheitsschutz zu argumentieren? Schließlich gibt es immer wieder Zwölf-Stunden-Tage in Betrieben, auch bei Ärzten. Und außerdem sagt Professor Kurosch Yazdi vom Kepler Klinikum, dass die reine Tagesarbeitszeit wenig über die psychische Belastung aussagt.

Je länger man arbeitet, desto höher die Gefahr für Arbeitsunfälle.

Wohl nicht bei allen Jobs. Kann es vielleicht sein, dass Gewerkschaft und Arbeiterkammer weniger ein Problem mit dem Zwölf-Stunden-Tag als mit dem Faktum haben, dass ihnen die Regierung Einflussmöglichkeiten entziehen will – auch was die Bestrafungen betrifft?

Das spielt sicher auch eine Rolle. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, dass es bei den Strafen und der angedrohten Strafhöhe Änderungen gibt. Wobei man nicht nur beim Arbeitszeitgesetz, sondern auch beim Lohn- und Sozialdumping berücksichtigen sollte, dass diese Normen auch dazu dienen, Wettbewerbsgleichheit zu schaffen. Wenn man sich billig mit einer Abschlagszahlung loskaufen kann, wird man eher gegen ein Gesetz verstoßen.

 

Lesen Sie mehr zum Thema im folgenden Kommentar.

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29. März 2024