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Krankenkassen: "Zu 100 Prozent weisungsgebunden"

26.September 2018

Als "Kernstück" sollen die neun Länder-Gebietskrankenkassen zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) mit Zentrale in Wien fusioniert werden (die OÖN berichteten).

Nun hat die OÖGKK den Entwurf für das "Sozialversicherungs-Organisationsgesetz" einer Analyse unterzogen und kam zum Schluss: "Unsere Befürchtungen sind mehr als bestätigt", so ein OÖGKK-Sprecher. Die Gebietskrankenkassen würden zu "reinen Servicestellen, die zu 100 Prozent den Weisungen aus Wien unterworfen sind".

Von einer versprochenen "Budgetautonomie" sei kaum etwas übrig geblieben: Eine solche sei im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen, sondern lediglich eine "Soll-Bestimmung", kritisiert die OÖGKK.

Die lautet: "Es ist sicherzustellen, dass den Versicherten im jeweiligen Bundesland eine Summe an entsprechenden Beträgen, die im jeweiligen Bundesland entrichtet wurden, zur Verfügung steht".

Schon das betrifft weniger als das derzeitige OÖGKK-Budget, nämlich nur jene rund 85 Prozent, die Beiträge der Versicherten sind. Rund 360 Millionen Euro erwirtschaftet die OÖGKK aus Kostenbeteiligungen der Versicherten, Leistungsersätzen des Bundes etc. Diese Anteile würden auf jeden Fall zentral bei der ÖGK verbleiben, die auch die Beiträge der Versicherten zentral einheben soll.

Doch auch über die zwei Milliarden Euro, die "zurückfließen" sollen, gebe es keine autonomen Entscheidungen in Oberösterreich: Sie sollen für "Leistungen" aufgewendet werden, das entscheidende Wort für welche habe wieder die Zentrale in Wien.

Dem Landesstellenausschuss, der aus je fünf Dienstgeber- und fünf Dienstnehmervertretern bestehen wird (die zwar Oberösterreicher sein werden, aber von Wien aus ernannt werden), stehen nur noch sehr eingeschränkte Kompetenzen zu. Auch die Stellenplanung für die ärztliche Versorgung soll in Wien zentralisiert werden. Die Landesstellen sollen über Zu- und Abschläge bei Honoraren verhandeln dürfen.

"Halbwahrheiten" nennt die Wirtschaftskammer die OÖGKK-Analyse und verteidigt den Regierungsentwurf. Bei der Vertragshoheit sei den Ländern ein "Mitspracherecht" eingeräumt, sagt der OÖGKK-Obmannstellvertreter auf Arbeitgeberseite, Laurenz Pöttinger. Die ÖGK werde "reformresistente Kassen an die Kandare nehmen". Dass die Beiträge für Leistungen im Land zur Verfügung stehen, sieht Pöttinger im Gesetz als "Verpflichtung". (bock)

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