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Inseratenaffäre: Begründung soll veröffentlicht werden

Von nachrichten.at/Christoph Kotanko   06.November 2013

Inseratenaffäre - Einstellungsentscheidung wird veröffentlicht

Das Justizministerium plant, die Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen in der sogenannten Inseratenaffäre zu veröffentlichen, sagte die Ressorsprecherin am Mittwoch. Bis es so weit ist, könnte es allerdings noch ein wenig dauern, da im Zusammenhang mit "untergeordneten Beteiligten" beim Vorwurf der falschen Zeugenaussage noch Ermittlungen durchzuführen seien, wie es hieß. Voraussetzung für die Veröffentlichung sei aber, dass "alle den Fall betreffenden Ermittlungen vollständig abgeschlossen sind". Man werde daher die Öffentlichkeit informieren, sobald es so weit ist.

Zuvor hatte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser darauf gedrängt, die Begründung der Staatsanwalt offenzulegen. Dies sei Voraussetzung für eine "rechtliche und politische Beurteilung". Zu Wort meldete sich am Mittwoch auch abermals die FPÖ. Deren Generalsekretär Herbert Kickl warf der Staatsanwaltschaft vor, "mit zweierlei Maß" messe. NEOS-Klubobmann Matthias Strolz sah in der Affäre jedenfalls einen Schaden für die Demokratie, denn "strafrechtliche Relevanz und politische Verantwortung sind schließlich zwei paar Schuhe".

 

 

Keine Anklage gegen Faymann und Ostermayer

Es war ein innenpolitischer Aufreger: Bundeskanzler Werner Faymann (SP) habe sich in seiner Zeit als Verkehrsminister (2007/08) die Gunst des Boulevards mit teuren Inseraten erkauft, die Rechnungen hätten ÖBB und Asfinag bezahlt – so der FP-Vorwurf, der zu langen gerichtlichen Ermittlungen führte.

Seit gestern ist klar: Faymann und sein Staatssekretär Josef Ostermayer müssen nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Wien stellt das Verfahren in der sogenannten Inseratenaffäre ein. Das teilte sie am Dienstagnachmittag in einer Aussendung mit.

Weder für die Asfinag noch für die ÖBB sei ein Schaden im strafrechtlichen Sinn nachweisbar gewesen, so die Begründung.

Die Einschaltungen seien für die Asfinag positiv gewesen, und auch Werbemaßnahmen im Namen der ÖBB hätten "jeweils positiven Informations- bzw. Werbecharakter" beinhaltet. Was die Medienkampagne für die ÖBB betrifft, habe ein Gutachten festgestellt, dass "ein objektiver Nutzen für die ÖBB vorlag und diese als Nutznießerin der Kampagne vom Bekanntheitsgrad des Ministers profitieren konnte."

Diese Ansicht hatte die Staatsanwaltschaft dem Vernehmen nach bereits 2012 vertreten; sie empfahl daher die Einstellung.

"Immer der Justiz vertraut"

Die Oberstaatsanwaltschaft ordnete jedoch zusätzliche Erhebungen an – zum Unwillen der SPÖ, die eine Intrige des VP-geführten Justizministeriums vermutete. Im Bundeskanzleramt wurde die Beendigung des Verfahrens gelassen kommentiert. "Wir haben immer in die unabhängige Justiz vertraut", hieß es in einer ersten Reaktion. Man habe mit der Einstellung gerechnet, "weil an den Vorwürfen nichts dran war", sagte Kanzlersprecherin Susanna Enk.

"Ein Geschenk der ÖVP"

"Nicht jede Schweinerei ist strafrechtlich relevant", kommentierte die Grüne Gabriela Moser.

Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist der Vorgang ein "Skandal der Sonderklasse". Vilimsky hatte die Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Er sieht die Einstellung als "politischen großkoalitionären Akt". Es handle sich um ein "ÖVP-Geschenk für einen künftigen SPÖ-Kanzler", erklärte Vilimsky. Er verlangt, dass U-Ausschüsse ein Minderheitenrecht werden. – Die Inseratenaffäre war bereits Thema im Korruptions-Untersuchungsausschuss; damals verhinderten SPÖ und ÖVP aber die Ladung des Bundeskanzlers.

 

Welche Polit-Affären die Justiz noch zu erledigen hat

Karl-Heinz Grasser, Ex-Finanzminister, muss sich seit vier Jahren mit verschiedenen Vorwürfen herumschlagen: Verdacht der Steuerhinterziehung, Amtsmissbrauch, Korruption, Geldwäsche etwa bei der Buwog-Privatisierung oder beim Linzer Terminal-Tower. Seit zwei Jahren wartet die Staatsanwaltschaft auf Unterlagen aus der Schweiz.

Ernst Strasser, ehemaliger ÖVP-Innenminister, zuletzt Abgeordneter im Europäischen Parlament, in der Lobbyisten-Affäre wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt, der Spruch ist nicht rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof entscheidet am 26. November.

Hubert Gorbach, Ex-Vizekanzler und Infrastrukturminister, BZÖ. Korruptionsverdacht in der Telekom-Affäre. Die Ermittlungen laufen seit zwei Jahren.

Martin Graf, ehemaliger Dritter Nationalratspräsident, FPÖ. Untreue-Verdacht in Stiftungssache Meschar. Noch kein Ergebnis.

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