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Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung gekürzt

Von nachrichten.at/apa   29.August 2018

Sie haben damit um rund 380 Euro weniger pro Monat. Behindertenvertreter gehen davon aus, dass Tausende betroffen sind und zwar nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Das Familienministerium kündigte bereits eine Korrektur an.

Behinderte Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, bekommen auch im Erwachsenenalter Familienbeihilfe und den sogenannten Erhöhungsbetrag ausbezahlt. Zuzüglich zur erhöhte Familienbeihilfe haben sie einen Anspruch auf die Mindestsicherung. Beides wurde ihnen bisher ausbezahlt.

"Völlig überraschend"

"Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion darüber hat das zuständige Bundeskanzleramt die bisherige Rechtsauslegung geändert und streicht in Zukunft wohl tausenden behinderten Personen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens", kritisierte der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen, Siegfried Suppan, die plötzlich geänderte Rechtsauslegung.

Hintergrund sind zwei Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2016, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Bei diesen Urteilen ging es um die Beschwerden eines subsidiär Schutzberechtigten, der Leistungen aus der Grundversorgung (als Mietzuschuss, Geldleistungen für Verpflegung und Bekleidung sowie Krankenversicherung) bezogen hatte sowie einen Häftling, dem während der Haft die Familienbeihilfe gestrichen wurde. Das Gericht entschied, dass ihnen keine Familienbeihilfe zusteht, weil sie bereits zur Gänze durch staatliche Leistungen versorgt werden.

Tausenden droht Armut

Diese Rechtsauslegung wurde bisher ignoriert, behinderte Menschen bekamen weiter die erhöhte Familienbeihilfe bezahlt. Das hat sich nun aber unangekündigt geändert. 

Betroffen seien hauptsächlich Mindestsicherungsbezieher, aber auch Menschen, die in Heimen untergebracht sind. Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS forderte, dass die bisherige Praxis beibehalten und der Bezug der Familienbeihilfe nicht mit der Mindestsicherung verknüpft wird. Andernfalls würde man Tausende Menschen mit Beeinträchtigungen in die Armut stürzen.

Birgit Sandler, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, warnte indes vor einer weiteren Verschlechterung, die auf Eltern behinderter Kinder zukommen könnte - nämlich für jene, deren Kinder in einer Einrichtung, etwa betreutem Wohnen, sind. Auch für diese könnte es dazu kommen, dass die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen wird, informierte Sandler heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Das Familienministerium hat bereits eine Gesetzesreparatur angekündigt. Wie dieses genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

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23. April 2024