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EuGH verhandelt im Oktober über umstrittenes AKW

13.September 2017

Ein mündlicher Verhandlungstermin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist für 5. Oktober anberaumt.

Die österreichische Klage stützt sich darauf, dass Hinkley Point mit nach EU-Recht verbotenen Beihilfen errichtet werden soll. Die Entscheidung des EuGH hat auch unmittelbare Auswirkungen auf andere Atomkraft-Projekte, die den geplanten Ausbau des AKW Temelin, sagt Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne): der Temelin-Ausbau soll nach dem selben Prinzip finanziert werden.

Für Hinkley Point hatte die EU-Kommission genehmigt, dass über 35 Jahre ein Strom-Abnahmepreis von 92,50 Pfund pro Megawattstunde garantiert wird, das Doppelte des Strom-Großhandelspreises.

Trotz dieser massiven Subventionierung würde Hinkley Point Milliardenverluste bringen. Ein aktueller Bericht des britischen Rechnungshofs geht davon aus, dass sich die Gesamtkosten auf 50 Milliarden Pfund summieren können. Das Projekt sei teuer und riskant und werde Generationen britischer Stromkunden belasten.

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28. März 2024