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Erstes Thema im Spitzel-Ausschuss: Darf Justiz Politiker überwachen?

Von Von Lucian Mayringer, 27. August 2009, 00:04 Uhr
Erstes Thema im Spitzel-Ausschuss: Darf Justiz Politiker überwachen?
Peter Westenthaler und sein Handy stehen wieder im Mittelpunkt. Bild: HELMUT FOHRINGER

WIEN. Die erste Arbeitssitzung des Spionage-Untersuchungsausschusses war von viel Hickhack geprägt. Davon abgesehen wurde eine erste Zeugenliste erstellt. Untersucht wird zunächst die Überwachung von Peter Westenthaler.

Damit beginnt man am 7. September mit der Untersuchung jenes Vorfalls, der Anstoß für die Einsetzung des Gremiums war. Im August 2008 war das Handy des BZÖ-Abgeordneten Westenthaler vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) überwacht worden (Rufdatenerfassung). Und dies im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien, die gegen einen Polizeibeamten ermittelt hatte. Weshalb der „Zeuge“ Westenthaler weder informiert, noch die Aufhebung seiner Immunität beantragt worden war.

Der U-Ausschuss will nun klären, ob dies Missbrauch durch die Justiz war und in der Folge der Abgeordnetenschutz verbessert werden muss oder nicht.

Erst 2010 will man sich den Spionagevorwürfen rund um den kasachischen Geheimdienst widmen. Eine zentrale Figur, der untergetauchte Ex-Botschafter Rakhat Aliyev, will dazu im Parlament aussagen.

Gestern stand zunächst wieder der U-Ausschuss-Vorsitzende Martin Bartenstein (VP) im Kreuzfeuer der Kritik: Die Abgeordneten Peter Pilz (Grüne) und Ewald Stadler (BZÖ) verlangten neuerlich und erfolglos die Abberufung des Verfahrensanwaltes Klaus Hoffmann. Denn dieser fungiert auch als Treuhänder für Bartensteins Pharma-Firma – unter anderem auch für dessen Geschäftsbeziehungen nach Kasachstan. Die SP will die Vorwürfe in einem anderen Gremium, im Unvereinbarkeitsausschuss im Parlament, prüfen.

Für Unmut bei Grünen und SP sorgte, dass der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FP) am Vortag aus vertraulichen Akten zitiert haben soll, um davon Geldwäsche-Vorwürfe gegen die SP abzuleiten, was Graf zurückwies.

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