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Ernst Strasser hofft erneut auf Obersten Gerichtshof

Von Jasmin Bürger   15.März 2014

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit: So lautete am Donnerstag das Urteil im Prozess gegen Ernst Strasser. Der frühere Innenminister und Ex-VP-EU-Abgeordnete verließ das Gericht dennoch mit einem Lächeln. Strassers Anwalt Thomas Kralik kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Fall geht nun wieder an den Obersten Gerichtshof (OGH). Bis zur Entscheidung des Höchstgerichts ist Strasser jedenfalls auf freiem Fuß. Im November des Vorjahres hatte der OGH das Ersturteil (vier Jahre Haft) aufgehoben, weil – so der OGH – in der Urteilsbegründung der Zusammenhang zwischen konkretem Amtsgeschäft und dem von den vermeintlichen Lobbyisten versprochenen Honorar fehlte.

Richterin Helene Gnida stellte den Zusammenhang jetzt in der mündlichen Urteilsbegründung dar: Bei zwei Treffen mit den Journalisten habe Strasser konkret die Einflussnahme auf drei Gesetze versprochen und sein Honorar dafür festgesetzt ("My clients pay me 100.000 Euros"). Daran ließen die heimlich gefilmten Treffen "keinen Zweifel".

Gnida wird das im schriftlichen Urteil noch deutlicher hervorstreichen. Eine zwingende Frist, bis wann dieses vorliegen muss, gibt es nicht, allzu viel Zeit dürfte sie sich aber nicht lassen. Experten wie Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien, sind überzeugt, dass der Fall noch heuer wieder vor dem OGH landet.

Wie stehen Strassers Chancen auf den erhofften Freispruch? Die Tatfrage war laut OGH schon im Vorjahr "mängelfrei" geklärt. Damit Gnidas Urteil hält, kommt es also erneut auf den ausreichenden Zusammenhang zwischen Honorarforderung und den zu ändernden EU-Richtlinien an. Schließt sich der OGH Gnidas Argumentation an, bleibt nur noch die Frage der Strafhöhe. Die kann der OGH an das Oberlandesgericht zurückverweisen oder gleich selbst mitentscheiden. In beiden Fällen ist eine öffentliche Verhandlung notwendig.

Dass in Gnidas Prozess die Videobefragung der Journalisten nicht klappte, dürfte den OGH-Spruch nicht beeinflussen. Es sei "praktisch auszuschließen", dass das Urteil deshalb aufgehoben werde, so Fuchs, da die beiden Journalisten ihre Aussage aus dem ersten Prozess bestätigten und weder Kralik noch die Staatsanwaltschaft Einwände hatten.

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