Ernst Strasser hofft erneut auf Obersten Gerichtshof
WIEN. Nach Verurteilung zu 3,5 Jahren Haft ist Höchstgericht wieder am Zug - Entscheidung dürfte noch heuer fallen.
Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit: So lautete am Donnerstag das Urteil im Prozess gegen Ernst Strasser. Der frühere Innenminister und Ex-VP-EU-Abgeordnete verließ das Gericht dennoch mit einem Lächeln. Strassers Anwalt Thomas Kralik kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Fall geht nun wieder an den Obersten Gerichtshof (OGH). Bis zur Entscheidung des Höchstgerichts ist Strasser jedenfalls auf freiem Fuß. Im November des Vorjahres hatte der OGH das Ersturteil (vier Jahre Haft) aufgehoben, weil – so der OGH – in der Urteilsbegründung der Zusammenhang zwischen konkretem Amtsgeschäft und dem von den vermeintlichen Lobbyisten versprochenen Honorar fehlte.
Richterin Helene Gnida stellte den Zusammenhang jetzt in der mündlichen Urteilsbegründung dar: Bei zwei Treffen mit den Journalisten habe Strasser konkret die Einflussnahme auf drei Gesetze versprochen und sein Honorar dafür festgesetzt ("My clients pay me 100.000 Euros"). Daran ließen die heimlich gefilmten Treffen "keinen Zweifel".
Gnida wird das im schriftlichen Urteil noch deutlicher hervorstreichen. Eine zwingende Frist, bis wann dieses vorliegen muss, gibt es nicht, allzu viel Zeit dürfte sie sich aber nicht lassen. Experten wie Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien, sind überzeugt, dass der Fall noch heuer wieder vor dem OGH landet.
Wie stehen Strassers Chancen auf den erhofften Freispruch? Die Tatfrage war laut OGH schon im Vorjahr "mängelfrei" geklärt. Damit Gnidas Urteil hält, kommt es also erneut auf den ausreichenden Zusammenhang zwischen Honorarforderung und den zu ändernden EU-Richtlinien an. Schließt sich der OGH Gnidas Argumentation an, bleibt nur noch die Frage der Strafhöhe. Die kann der OGH an das Oberlandesgericht zurückverweisen oder gleich selbst mitentscheiden. In beiden Fällen ist eine öffentliche Verhandlung notwendig.
Dass in Gnidas Prozess die Videobefragung der Journalisten nicht klappte, dürfte den OGH-Spruch nicht beeinflussen. Es sei "praktisch auszuschließen", dass das Urteil deshalb aufgehoben werde, so Fuchs, da die beiden Journalisten ihre Aussage aus dem ersten Prozess bestätigten und weder Kralik noch die Staatsanwaltschaft Einwände hatten.
Ticker vom Finaltag zum Nachlesen
der Fall Strasser zeigt eindeutig wie es in EU zugeht, überall nur Lobby und Geld für Gesetzeinflüsse bis es den Mächtigen passt. Solche Gauner wollen von den Bürgern gewählt werden. Für Strasser ist eine lebenslange Haft angebracht mit einer Selbstbeteiligung für die Unterkunft.
...könnte aber auch noch was drauflegen ! Dann hat der Ernsti Pech gehabt !
bis das Ergebnis passt.
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und die zeit absitzen, soooo lange ist es ja nun auch wieder nicht
Lieber OGH,
sprich doch diesen Feigling (wegen z.B. Formfehlers) nochmals frei,
dieses erbärmliche Gejammere ist ja nicht mehr zum aushalten !
Ausserdem braucht die ÖVP ja einen "richtigen" Spitzenmandatar für
die EU Wahlen, Karas ist ja viel zu farblos,
der traut sich ja gar nicht mehr das övp logo zu plakatieren.
Der EU Lobbyist Strasser, der mit dem "certain smell",
er wird uns schon sagen, was für uns gut ist,
dann passen die EU Verordnungen wie Saatgutverordnung, oder die "streng geheimen" TTIP Verhandlungen ...
Ausserdem kann er sich mit seinem hervorragenden Englisch perfekt auf internationalem Parkett bewegen.
Demokratisch gewählt muss er als Spitzenkanditat nicht werden.
Empfehlung von Onkel Erwin genügt.
Die SPÖ hat ja auch Eugen Freund mit "Basisdemokratischer Wahl" zum Spitzenkandidaten gewählt,
wie man nun sieht, ein echter Vertreter der Arbeiterschaft !
PS:
Gratulation an die Bayern.
Ihr habt halt noch "gestandene Mannsbilder" !
..auch gerne gehört:
Hoeneß: "dies war der Fehler meines Lebens"
Aber dazu samma wohl zu präpotent und von sich selbst eingenommen und --- zu wenig Mann.
Strasser ist berufspolitiker, und da wird man dies nicht so schnell finden.