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Erleichterung für künstliche Befruchtung: Experte lobt, Kirche dagegen

Von Anneliese Edlinger   19.November 2014

 

Grundsätzlich werden damit für Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung ausgebaut.

Knackpunkt für die Kirche sind vor allem die künftig erlaubten Samenspenden für Lesben und der allen Paaren erlaubte Weg, bei der Umsetzung ihres Kinderwunsches auf Eizellenspenden zurückzugreifen. Damit würden Kinder, deren erstes Recht es sei, "Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, mehr und mehr zu einem Produkt der Fortplanzungsindustrie", sagt der St. Pöltener Bischof Klaus Küng. Und Gerda Schaffelhofer, die Präsidentin der Katholischen Aktion kritisiert: "Die bewusst herbeigeführte Aufspaltung in biologische, rechtliche und soziale Elternschaft kann ein Kind in seelische Nöte und innere Konflikte bringen."

Voll des Lobes für die geplanten Änderungen ist hingegen Hengstschläger. Der aus Linz stammende Spitzenforscher und bekennende ÖVP-Wähler hat sich als Berater bei der Entstehung des Gesetzesentwurfes intensiv eingebracht.

Während die SPÖ stets für eine Liberalisierung der Fortpflanzungsmedizin eingetreten sei, "gab es bei der ÖVP lange Zeit viel Ablehnung", sagt Hengstschläger. Zehn Jahre lang habe er in den verschiedensten schwarzen Gremien Überzeugungsarbeit geleistet. "Und nun, mit Parteichef Reinhold Mitterlehner und Justizminister Wolfgang Brandstetter sind liberale Kräfte am Ruder, die bereit waren, den Familienbegriff der ÖVP neu zu diskutieren." Damit sei ein modernes Gesetz mit hohen ethischen Normen möglich geworden, das in anderen EU-Ländern längst Realität sei. "Für mich ist das so etwas wie die Erfüllung eines Lebenswerks", sagt Hengstschläger.

Bedenken ernst nehmen

Die Bedenken der Kritiker seien zwar ernst zu nehmen, aber mit der nun erlaubten Möglichkeit, künstlich erzeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf deren Lebensfähigkeit zu untersuchen, könnten Müttern Fehlgeburten erspart werden.

Zur Kritik, dass via Samen- oder Eizellenspenden gezeugte Kinder ihre leiblichen Eltern erst spät oder vielleicht nie kennenlernen würden, sagt Hengstschläger: "Die biologische Elternschaft wird überschätzt: In Patchwork-Familien wachsen Kinder auch nicht bei beiden biologischen Elternteilen auf."

Kritik übt KA-Präsidentin Schaffelhofer auch daran, dass die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz am 1. Dezember endet, und damit zu kurz für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik sei. Eine Kritik, die Vertreter der Aktion Leben teilen.

 

Diese Änderungen sind geplant

Samenspende: Lesbischen Paaren wird erlaubt, sich mittels Samenspende fortzupflanzen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Jänner, mit dem das bisherige Verbot aufgehoben wurde – und zwar per 31. Dezember heurigen Jahres.

Eizellenspende: Im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen sind künftig nicht nur Samenspenden, sondern auch Eizellenspenden erlaubt. Allerdings mit einer Altersgrenze: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Samenspende Dritter: Bei der In-Vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung im Reagenzglas) ist für heterosexuelle Paare künftig eine Samenspende Dritter – also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners einer Frau – zulässig. Bisher war diese nur bei Insemination (Befruchtung einer im Körper der Frau befindlichen Eizelle) erlaubt.

Präimplantationsdiagnostik: Darunter, kurz PID genannt, versteht man die Untersuchung eines via künstliche Befruchtung erzeugten Embryos auf dessen Lebensfähigkeit, bevor er einer Mutter eingepflanzt wird. Sie soll in Ausnahmefällen erlaubt werden: Zum einen, wenn ein Paar drei erfolglose Versuche der In-Vitro-Fertilisation hinter sich, oder die Frau bereits drei Fehlgeburten erlitten hat.

Zum anderen ist die Präimplantationsdiagnostik erlaubt, wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte, oder nur mit intensiver medizinischer Betreuung überleben würde.

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25. April 2024