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Enteignung von Hitler-Haus wird verhandelt

22.Juni 2017

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich ab heute mit der Enteignung des Hitler-Hauses. Die Besitzerin legte Beschwerde gegen ihre Zwangsenteignung ein. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verfassungsrichter überprüfen die Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau. 

Die Verhandlung begann am Vormittag. Die enteignete Oberösterreicherin hatte sowohl einen Individualantrag (auf Prüfung des Gesetzes, weil sie durch dessen Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt worden sei) eingebracht als auch einen Parteiantrag (gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau). Ein Individualantrag ist allerdings nur zulässig, wenn das Gesetz ohne Gerichtsentscheidung oder Bescheid wirksam wurde - es gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Also wies der VfGH diesen Antrag zurück.

Das seit 2011 leerstehende Haus war 1952 den früheren Eigentümern zurückgegeben worden. Zuletzt war die Republik Österreich Mieter der Liegenschaft. Es wurde als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich genützt, die allerdings 2011 auszog.

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29. März 2024