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Enteignung von Hitler-Haus wird verhandelt

22. Juni 2017, 10:40 Uhr
Das sogenannte Hitler-Haus steht seit 2011 leer. Zuletzt wurde es als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich genutzt. Bild: APA

WIEN/BRAUNAU. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich ab heute mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau. Ein zweiter Antrag der Besitzerin wurde zurückgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich ab heute mit der Enteignung des Hitler-Hauses. Die Besitzerin legte Beschwerde gegen ihre Zwangsenteignung ein. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verfassungsrichter überprüfen die Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau. 

Die Verhandlung begann am Vormittag. Die enteignete Oberösterreicherin hatte sowohl einen Individualantrag (auf Prüfung des Gesetzes, weil sie durch dessen Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt worden sei) eingebracht als auch einen Parteiantrag (gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau). Ein Individualantrag ist allerdings nur zulässig, wenn das Gesetz ohne Gerichtsentscheidung oder Bescheid wirksam wurde - es gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Also wies der VfGH diesen Antrag zurück.

Das seit 2011 leerstehende Haus war 1952 den früheren Eigentümern zurückgegeben worden. Zuletzt war die Republik Österreich Mieter der Liegenschaft. Es wurde als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich genützt, die allerdings 2011 auszog.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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( Kommentare)
am 23.06.2017 08:37

Der Unterschied zwischen Österreich und China:
In Ö braucht man für so EINE! Enteignung
ein eigenes Gesetz.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 22.06.2017 18:18

Die Enteignung selbst erfolgte im Stil der 30er Jahre. traurig

Ich weiß nicht, ob sich die selbst ernannten Gutmenschen darüber bewusst sind, dass sie diesbezüglich nicht besser sind als die damaligen Nationalsozialisten. Die haben sich das Eigentum anderer auch einfach so besorgt und per Gesetz abgesichert.

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( Kommentare)
am 22.06.2017 21:14

In den 30ern gab es bestenfalls einen Tritt in den A..., wenn nicht schlimmer (Verhaftung...).
Auch beim Hitler-Haus finden die heute üblichen Regelungen zur Entschädigung Anwendung.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 23.06.2017 10:08

Die Entschädigung bei Enteignung ist meistens viel zu niedrig, abgesehen davon dass es keinen SACHLICHEN Grund zu übereilten Enteignung gibt.

Es sind vielmehr POLITISCHE Gründe, die eine Rolle spielen und die Entschädigung ist letztendlich nur eine Verplemperung von Staatsvermögen, völlig sinnlos! Weder die Bürger noch die Enteignete haben einen Vorteil daraus.

Im Prinzip ist es eine ähnliche politische Eigenmächtigkeit wie beim Kauf der Buschenschank in Leonding. Völlig sinnlos für die Bürger, persönlich motiviert und teuer.

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vinzenz2015 (46.266 Kommentare)
am 22.06.2017 23:11

Aha - wollen Sie allen ernstes "Nazijustiz" unterstellen?
A bisserl heiß heute - und sonst?

Lasst "uns" doch das Hitler-Gebursthaus, auch wenn Hitler nur wenige Tage dort verbracht hat - als Säugling....ist das nicht ein nahezu peinlicher irrationaler Kult, der hier verteidigt werden könnte?

Was wollen Sie EIGENTLICH??? Ihr Motiv??
Um den allgemeinen Schutz des Eigentums gehts hier sicher NICHT!!

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JohnSinclair (1.234 Kommentare)
am 22.06.2017 23:21

Sie haben offenbar kein Eigentum

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 22.06.2017 23:23

Geh kalt duschen, Vinzi! Hilft dir sicher, wieder a bissi auf den Voden der Realität runter zu kommen.

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( Kommentare)
am 23.06.2017 09:58

Sie gehen derweil Holz hacken?

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 22.06.2017 23:37

Eine Enteignung, nur weil sich einige Politiker das aus ideologischen Gründen wünschen, das ist schon eine sehr kritische Sache.

Dass Sie als Brotempfänger einer Partei, die ständig anderen etwas wegnehmen will, um sich zu bereichern und den eigenen Kreis vor Arbeit zu schützen, das nicht verstehen (wollen), ist doch allen klar.

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Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 22.06.2017 17:55

Sollte diese Enteignung "rechtens" entschieden werden, weiß ich eines ganz bestimmt...
Das wird Schule machen, "unkooperativen" Eigentümer um deren Eigentum zu bringen ... - das gab`s doch schon `mal in den 30er und 40er Jahren des vorigen Jahrhundert ... ?

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vinzenz2015 (46.266 Kommentare)
am 22.06.2017 23:05

Was verteidigen Sie denn eigentlich mit Ihrer Polemik??
Vermutlich nicht die Rechte der Eigentümerin, sondern vermutlich eher eine vorgestrige Gesinnung!

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 23.06.2017 10:10

Und was verteidigen Sie? Politische Willkür?

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mercedescabrio (5.482 Kommentare)
am 22.06.2017 16:03

diese enteignung war eine grosse frechheit. hoffe auf das höchstgericht.

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vinzenz2015 (46.266 Kommentare)
am 22.06.2017 23:17

Warum? Was ist Ihr EIGENTLICHES Motiv??

Wie oft müssen Eigentumsrechte in Österreich
wegen öffentlichem Interesse beschnitten werden?
Straßen Bahnbau, Bahnbau, Hochwasserschutz, Raumplanung, Naturschutz, Hochspannungsleitungen, usw. usf. -

da regen Sie sich seltsamer oder auch aus gutem Grund nicht auf?

Was ist Ihr WAHRER Grund, sich in diesem Fall soooo aufzuregen??

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 22.06.2017 23:29

Muss gestehen, dieses Wort war mir bislang unbekannt. Google hilft: Tocker [österr.] [regional] [Trottel, Dummkopf]

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mape (8.848 Kommentare)
am 22.06.2017 23:29

Öffentliches Interesse ?
Wo sehen Sie das?

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