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Doppelstaatsbürgerschaften: Bisher wurde rund 70 Türken Staatsbürgerschaft aberkannt

Von nachrichten.at/apa, 08. August 2018, 08:18 Uhr

WIEN. Die Überprüfung tausender angeblich illegaler Doppelstaatsbürgerschaften hatte bisher wenig Folgen.

Erst rund 70 Türken bekamen per Bescheid mitgeteilt, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, ergab ein APA-Rundruf. Viele haben Beschwerde dagegen erhoben, jetzt warten die Länder auf die Urteile der Landesverwaltungsgerichte. Erste liegen nun in Vorarlberg und Wien vor.

Das könnte Bewegung bringen in die Klärung der Frage, ob tausende in Österreich eingebürgerter Türken widerrechtlich auch die Staatsbürgerschaft der alten Heimat wieder angenommen haben. Aufs Tapet kam sie mit einem Datenstick, den die FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März 2017 dem Innenministerium übermittelte. Darauf fanden sich rund 100.000 Namen von Türken in Österreich. Im August des Vorjahres forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, 20.000 "Scheinstaatsbürgern" wegen Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

18.000 Verfahren in Wien anhängig 

Die - für Staatsbürgerschaftsfragen zuständigen - Bundesländer nahmen daraufhin umfangreiche Prüfungen auf. Einige eröffneten Feststellungsverfahren in allen Verdachtsfällen, in Wien sind z.B. 18.000 Verfahren anhängig. Andere wie Oberösterreich oder Tirol begnügten sich vorerst mit Musterverfahren. Alle warten nach den ersten Bescheiden auf Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte über grundsätzliche Rechtsfragen.

Die Sache in die Länge gezogen hat auch, dass im Feststellungsverfahren Urkunden aus der Türkei vorgelegt werden müssen - und viele Betroffene um Verlängerung der prinzipiell sechs Wochen langen Frist angesucht haben. Kann der Vorwurf der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft nicht entkräftet werden, ist die österreichische Staatszugehörigkeit automatisch erloschen. Dies wird den Betroffenen mit einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen ist die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Außerdem könnten sich Betroffene auch an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden.

Wenige Entscheidungen 

Bisher liegen in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften erst wenige Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten vor - eine in Vorarlberg und laut "Standard" auch drei in Wien. Das Vorarlberger LVwG hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen. Sie hatte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorgelegt, ob sie Staatsangehörige ist oder nicht.

Also stellte das LVwG fest, dass die Frau die in den 1990er-Jahren erworbene österreichische Staatsbürgerschaft durch den erneuten Erwerb der türkischen verloren hat. Insgesamt wurde in Vorarlberg in bisher neun Fällen - von 46 eingeleiteten Verfahren - der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt. Vier Entscheidungen davon sind rechtskräftig.

In Wien sind derzeit rund 18.000 Verfahren in Bearbeitung, teilte Werner Sedlak, Leiter der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35, auf APA-Anfrage mit. Bisher wurden von der Behörde in der Angelegenheit vier Bescheide über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erlassen. Gegen drei war Beschwerde erhoben worden. Laut "Standard" (Mittwoch-Ausgabe) gibt es auch drei erste Urteile des Landesverwaltungsgerichts; wie entschieden wurde war laut der Zeitung noch nicht zu erfahren.

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15  Kommentare
15  Kommentare
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proworx (556 Kommentare)
am 08.08.2018 21:12

wenigstens etwas,bei den linken luftverschwendern würden wir eh schon türkisch sprechen.

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handycaps (2.126 Kommentare)
am 08.08.2018 19:41

Na bravo schon wieder ein Bauchfleck der FPÖ.
Wie lächerlich darf man sich als Regierungspartei noch machen?

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 08.08.2018 19:53

Kein Bauchfleck! Die Betroffenen machen mit Unterstützung ihre Freunde (GutmenschenInnen, GrünInnen, RotInnen) Einsprüche bei den Höchstgerichten gegen die Aberkennung. Die Verfahren laufen noch. Bis jetzt wurden 3 Urteile rechtskräftig. Die Aberkennung war rechtens.

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elhell (2.099 Kommentare)
am 08.08.2018 14:56

Und den Südtirolern will die FPÖ die österreichische und somit eine Doppelstaatsbürgerschaft anbieten? Erlischt dann die italienische?

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 08.08.2018 16:26

ja selbstvertändlich.

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u25 (4.939 Kommentare)
am 08.08.2018 11:45

Was ist ein Türker ?

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 08.08.2018 10:51

„70“ der Witz des Tages grinsen grinsen grinsen

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( Kommentare)
am 08.08.2018 10:13

Hatten Strache und auch Öberösterreichische FP-Politigger nicht auf "gewaltig große Klappe" gemacht?
Erfolg in OÖ: Erste Musterprozesse laufen... Na, was für ein Rohrkrepierer!

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 08.08.2018 12:58

Weil in unserem sogenannten Rechtsstaat, der eigentlich ein Linksstaat ist, jeder den Staat ungestraft "pflanzen" kann.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 08.08.2018 16:27

Du hättest definitiv gerne eine Diktatur.

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 09.08.2018 08:19

Die haben wir schon...

Die Linkslinke!!!

Die wegen guter Arbeit langsam schwächer wird ...

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.08.2018 09:49

Mein Vorschlag wäre eine Vereinfachung, die ein Gerichtsverfahren erübrigt:

Eine österreichische Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sobald wer eine andere annimmt ohne vorher die Zweitbürgerschaft in einer BH oder in einer Botschaft bewilligt bekommen zu hahen.

Die Zweitbürgerschaft soll aber gesetzmäßig keine besondere Güte und Großzügigkeit der Behörde sein, wenn der Bürger mit einem Ausländer verheiratet ist (nicht nur verbandelt) oder ein direkter Nachkomme.

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( Kommentare)
am 08.08.2018 10:38

Nur wenn verheiratet? nicht bei verpartnert?
Ausserdem verstehe ich Ihren vereinfachungsvorschlag nicht. das automatische erlischen hat doch nur wirkung, wenn es öffentlich festgestellt ist - und dann beginnt in jedem rechtsstaat der rechtsweg.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.08.2018 11:35

70?
Das ist ja nur eine Alibiaktion.

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.08.2018 13:11

Das mit dem Rechtsweg im Rechtsstaat funktioniert ("eh") nur bei Unklarheiten - und selbst dann äußerst unzuverlässig. Wenns ums Festlegen eines Strafmaßes geht.

Aber in diesem Zusammenhang gehts nicht um ein Strafmaß.

Warum ich "verheiratet" erwähnt habe: dieser "Zustand" ist amtlich festgelegt verbunden und nachweisbar bis zur amtlichen Scheidung. Auch die Kinder gelten als ehelich, selbst dann, wenn sie offensichtlich vom Fremdgehen kommen.

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