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Bildungsreform: Gesamtschule als Testversuch

Von Annette Gantner   17.November 2015

Um 6.20 Uhr haben sich die Verhandler von Bund und Ländern nach 13-stündigen Gesprächen auf die Bildungsreform geeinigt. Die Vereinbarung, die zahlreiche Neuerungen beginnend im Kindergarten vorsieht, liegt den OÖNachrichten vor. Die meisten Änderungen sollen 2016 zu greifen beginnen. Offizielle präsentiert wurde die Reform Dienstagmittag.

Die wichtigsten Details der Reform

Elementarpädagogikpaket: Dieses sieht die Einführung eines Bildungskompasses für alle Kinder ab dreieinhalb Jahren vor. Dabei soll in einem Gespräch zwischen Eltern, Kind und Pädagoginnen festgestellt werden, ob das Kind ausreichend gut eine Sprache (Deutsch wird als Zweitsprache explizit gefördert)  spricht und sich altersgemäß entwickelt hat. Es wird ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahrmit einer Art Ausstiegsmöglichkeit eingeführt.

Die Ausbildung der Elementarpädagogen wird verändert: Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik werden in berufsbildende höhere Schulen überführt. Die Ausbildner müssen einen Bachelor-Abschluss haben. Der Einstieg in den Beruf soll künftig durchlässiger werden.

Schuleingangsphase: Das letzte Kindergartenjahr und die ersten zwei Volksschuljahre werden als gemeinsame Schuleingangsphase verstanden. Daten aus dem Kindergarten werden beim Wechsel in die Schule berücksichtigt. In der Volksschule soll künftig verstärkt der Fokus auf Vermittlung der Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen) gelegt.

Die Schulversuche werden abgeschafft: Der Schulstandort entscheidet autonom, ob es alternative Leistungsbeurteilungen gibt. Kinder, die Deutsch nicht ausreichend beherrschen, werden verbindlich in Sprachstartkursen gefördert.

Schulautonomie: Die Schulen erhalten mehr Freiräume. Sie können autonom Schwerpunkte setzen. Abweichungen vom Lehrplan sind im Ausmaß von bis zu einem Drittel möglich (Volksschule: fünf Prozent; AHS Unterstufe und Mittelschule: ein Drittel; AHS-Oberstufe und BMHS 20 Prozent)

Mit dem Schuljahr 2017/18 werden die über 2000 Schulversuche drastisch reduziert und auf neue Beine gestellt. Es können künftig mehrere Schulstandorte gemeinsam geleitet werden. Künftig sollen auch vom Regelstundenplan abweichende Stundenblockungen möglich sein.

Die Öffnungszeiten der Schulen werden angepasst: Sie soll beispielsweise von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein, der Unterricht beginnt später. Die Schulpartner können situationsspezifische Angebote schaffen.

Die Personalauswahl erfolgt künftig durch die Schulleitung. Das Schulmanagement wird auf fünf Jahre befristet. Es gibt ein Vorschlagsrecht zur Nichtverlängerung von Dienstverträgen.

Die Schulen können bis zu fünf Prozent ihres Lehrpersonals in Supportpersonal umwandeln.

Gesamtschule: Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe, Sonderschule können unter Einbeziehung von Volksschule und Kindergärten an einer Modellregion teilnehmen. Die Modell-Region für die Gesamtschule der sechs- bis 14-Jährigen darf nur Teile eines Bundeslandes umfassen. Es dürfen nicht mehr als 15 Prozent aller Standorte der jeweiligen Schulart daran teilnehmen. Privatschulen ist die freiwillige Teilnahme möglich. Der Bund steuert für die Gesamtschul-Versuche kein zusätzliches Geld bei.

Bildungsdirektionen: Für jedes Bundesland wird eine Bildungsdirektion als gemeinsame Bund-Länderbehörde eingerichtet. Der neue Bildungsdirektor wird auf fünf Jahre bestellt und übt sämtliche Befugnisse aus, die derzeit der Landesschulrat bzw. die Schulabteilungen der Länder wahrnehmen. Er wird auf Vorschlag des Landes vom Bund ernannt.

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