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Befristeter Lohn für Gemeinde-Kooperation

10.Dezember 2011

Zwangs-Zusammenlegungen von Gemeinden sind für Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) und die Gemeindereferenten LH.-Stv. Josef Ackerl (SP) und Landesrat Max Hiegelsberger (VP) nach wie vor kein Thema. Merklich mehr passieren müsse aber bei Gemeinde-Kooperationen.

Ausgehandelt wurde ein bis 2015 befristetes Anreizsystem, das Gemeinden, die „echte“ Verwaltungsgemeinschaften eingehen, finanziell belohnt: Das gelte für jene Gemeinden, die in einer Kooperationsvereinbarung ihre bislang getrennten Verwaltungen in einem gemeinsamen Amtsgebäude mit gemeinsamem Personal konzentrieren, wird präzisiert. Geplant sind ab nächstem Jahr zwei Schritte:

Legen Gemeinden 2012 oder 2013 ihre Verwaltungen zusammen, werden jeder von ihnen für vier Jahre 70 Prozent der an das Land zu zahlenden Landesumlage erlassen.

Gemeinden, die sich dazu zwischen 2014 und 2015 entschließen, müssen drei Jahre lang nur die halbe Landesumlage zahlen. Abhängig ist die Landesumlage von Einwohnerzahl und Finanzkraft (siehe Kasten): Bei finanzstarken Gemeinden könne die Ersparnis in Summe „mehrere hunderttausend Euro ausmachen“, rechnet Gemeindebundpräsident Johann Hingsamer (VP).

Das Gemeindereferat werde jedenfalls „beratend“ zur Verfügung stehen, sagt Ackerl. An die Bürgermeister gehe aber seine Aufforderung, „parteipolitische Spielchen außer Acht zu lassen“. Hiegelsberger kündigte an, dass auch bei Infrastrukturprojekten Kooperationsprojekte vorgereiht werden – etwa bei der Sanierung von Bädern oder Veranstaltungszentren: Künftig müsse dabei nicht mehr für einzelne Gemeinden, sondern „für Kleinregionen geplant“ werden.

FP-Landesrat Manfred Haimbuchner kritisiert die Pläne als „altbekannt und keine Ansätze für echte Strukturreformen“, an Gemeinde-Zusammenlegungen müsse gedacht werden, so Haimbuchner. Dem halten die VP- und SP-Regierungsmitglieder entgegen: Laut Studien könnten durch Kooperationen 80 Prozent der Einsparungen erzielt werden, die durch Zusammenlegungen möglich wären. Und Fusionen würden, Beispiel Befragung in Hagenberg, von den Bürgern „breit abgelehnt“.

 

Landesumlage:

Die Landesumlage (zahlen die Gemeinden an das Land) wird aus einem Prozentsatz der Bundes-Ertragsanteile nach dem Bevölkerungsschlüssel und der Finanzkraft berechnet. In diese werden Grundsteuer und Kommunalsteuer (von Betrieben nach Zahl der Beschäftigten zu leisten) einbezogen. Kleine, finanzschwache Gemeinden unter 1000 Einwohner zahlen pro Jahr beispielsweise zwischen 15.000 und 20.000 Euro, große, finanzstarke Gemeinen bis zu ca. 280.000 Euro jährlich.
 

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26. April 2024