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BVT-Affäre: Amon fordert Suspendierung von Goldgruber

Von (luc)   29.November 2018

Am Dienstag hat VP-Fraktionsführer Werner Amon "aus Koalitionsräson" im BVT-Untersuchungsausschuss auf kritische Fragen an Innenminister Herbert Kickl (FP) verzichtet. Gestern war der Nichtangriffspakt aber wieder außer Kraft. Amon forderte Kickl auf, die "vorläufige Suspendierung" seines Generalsekretärs Peter Goldgruber zu prüfen.

Der Hintergrund: Justizminister Josef Moser (VP) hat im Spätsommer die Staatsanwaltschaft Korneuburg beauftragt, die umstrittene Hausdurchsuchung beim Geheimdienst einschließlich der Vorgeschichte, bei der Goldgruber ein Schlüsselakteur gewesen sein soll, zu untersuchen. Gestern bestätigte Moser im U-Ausschuss, dass in der Zwischenzeit zahlreiche Anzeigen vor allem wegen Amtsmissbrauchs bei der Behörde eingegangen seien. Davon betroffen sind auch Minister Kickl, dessen Kabinettsmitarbeiter Udo Lett, BVT-Direktor Peter Gridling und Korruptionsstaatsanwältin Ursula Schmudermayer.

Weil es gegen Goldgruber und Lett offensichtlich einen Anfangsverdacht gibt, werden diese als Verdächtige geführt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Amon erinnerte daran, dass Kickl zu Jahresbeginn nach der BVT-Razzia in einer ganz ähnlichen Situation Gridling vorläufig suspendiert hatte. Für Amon wäre es "unvereinbar", wenn etwa ein Staatsanwalt polizeiliche Assistenz bei Ermittlungen gegen den höchsten Beamten in der Weisungskette des Innenministerium anfordern müsse. Im Ministerbüro wollte man Amons Forderung zunächst nicht kommentieren.

Justizminister Moser verteidigte im U-Ausschuss das Vorgehen von Staatsanwältin Schmudermayer. Dass es eine begründete Verdachtslage gegen BVT-Mitarbeiter gab, habe später auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Moser räumte allerdings auch einen "bestimmten Erwartungsdruck" ein, der vom Innenministerium ausgegangen sei.

Maßgeblich für die ebenfalls vom OLG für unverhältnismäßig erklärte Razzia sei die Aussage von IT-Experten gewesen, wonach Fernlöschungen von Geheimdienstdaten möglich wären. Eine Behauptung, die sich später als falsch erwiesen hat. Schmudermayer, die bereits ihren dritten Auftritt im BVT-Ausschuss hatte, entschlug sich vielfach der Aussage, weil gegen sie wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beweisaussage ermittelt werde. 

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20. April 2024