AUVA verliert halbe Million Versicherte
WIEN. Ein bisher kaum beachtetes Detail der geplanten Sozialversicherungsreform wird der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen merkbaren Aderlass bei Versicherten und Beitragseinnahmen bringen.
Konkret sind es (Stand 2017) 62,27 Millionen Euro, die sie verlieren dürfte, weil sie künftig nicht mehr für die Unfallversicherung der rund 537.000 Selbstständigen zuständig sein soll.
Vorgesehen ist laut den türkis-blauen Regierungsplänen, dass diese künftig in der neuen Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) nicht nur kranken- und pensions-, sondern auch unfallversichert sein sollen. Sie werden mit den Bauern zusammengefasst, deren Versicherung schon bisher für alle drei Sparten zuständig war. Mit dieser Maßnahme büßt die AUVA rund ein Zehntel ihrer rund fünf Millionen Versicherten ein.
Ein Geheimnis war dieser Plan nicht, stand er doch schon im Ministerratsvortrag, den die Regierung im Mai beschlossen hatte. Die SVS solle "für alle selbstständig Erwerbstätigen die Sparten Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung" umfassen, hieß es dort. Damals fiel das aber kaum auf, weil noch unsicher war, ob die AUVA überhaupt weiterbestehen würde.
Nun ist die Maßnahme in jenem Papier wieder aufgetaucht, das die Regierung vergangene Woche als Zwischenergebnis der Verhandlungen verteilt hat. Bezüglich der Selbstständigen-Versicherung heißt es dort trocken: "Übergang der Unfallversicherten von AUVA -> SVS". Letztere solle ein "3 Sparten Träger" werden.
Gewinn- oder Verlustgeschäft?
Merkbare Auswirkungen auf die betroffenen Selbstständigen soll all das nicht haben, am Versicherungsschutz ändere sich nichts, wurde der APA versichert. Offen ist allerdings noch, wie und wann der administrative Übergang zur erst zu gründenden SVS bewerkstelligt wird.
Offen ist auch noch, ob all das ein Gewinn- oder Verlustgeschäft für die AUVA wird. Zwar verliert sie Beitragseinnahmen, muss dann wohl aber auch weniger für Unfallheilbehandlungen und Renten zahlen. Außerdem soll sie laut Sparplan von einigen Leistungen im KMU-Bereich entlastet werden, etwa Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung (derzeit mit 87 Millionen Euro beziffert) und der Präventionsberatung (27 Millionen Euro).
Jedenfalls wird es für den Anteil der Gewerbetreibenden, die bislang innerhalb der AUVA in einer breiten Versichertenmasse solidarisch geschützt waren , u. das zum Großteil mit einem mtl. geringen Pauschalsatz von rd. 10 Euro, ein schlechtes Geschäft. Jetzt kommt mit der neuen SVS ein sehr schlechtes Risiko dazu. Die BauernUnfallversicherung ist längst schwer defizitär, weil sie seit Jahren keinen Staatszuschuss mehr erhält und muss von der kranken Bauernkrankenkasse unterstützt werden muss [wider dem Kausalitätsprinzip in der Unfallversicherung ] Diese Bauernkrankenkassa geht aber auch auf Flöten, weil sie keine Tabaksteuer mehr erhält. Die wandert zur Gänze an die Gebietskrankenkassen; (obwohl es auch unter den Landwirten RaucherInnen gibt). Und die GKK`S brauchen das Geld jetzt um die ehemaligen AUVA-Leistungen (Freizeitunfälle, Entgeltfortzahlung, …) auf ArbeitnehmerInnenkosten abzudecken. Bei dieser SV-Reform wird alles zerlegt und kaputt gemacht.
ich glaube, dass fast jeder selbständige eine private versicherung hat. jeder öamtc Schutzbrief Inhaber z.b. ist Unfall verichert. detto fast jeder Kreditkarten Besitzer, welche die AUFA kosten übernehmen. um das gehts.