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"2G" für Discos, "3G" für Zeltfeste: Nachtgastro kündigt Widerstand an

Von Jasmin Bürger   22.Juli 2021

Wer heute Abend in eine Disco oder einen Club will, muss entweder geimpft sein oder einen aktuellen PCR-Test dabei haben. Ein Antigentest genügt, wie berichtet, nicht mehr als Zutrittsberechtigung für die Nachtgastronomie, und auch Genesene müssen einen PCR-Test machen.

Diese neue "2G"-Regel gilt allerdings nicht für Zeltfeste oder Konzerte, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gestern per Verordnung klarstellte. Vorgesehen ist die Verschärfung für "Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist". Für andere "Zusammenkünfte", explizit genannt werden Konzerte ohne fixe Sitzplätze und Zeltfeste, gelte auch eine behördliche Bewilligungspflicht, daher könne dort die "3G"-Regel bleiben.

Die Bezirksverwaltungsbehörden könnten bei der Genehmigung und etwaigen Auflagen auf die jeweilige regionale epidemiologische Lage reagieren, heißt es in der Begründung des Ministeriums.

Bei Nachtgastronomen regt sich Widerstand. Es sei "absolut unverständlich", dass hier nicht die gleichen Regeln gelten, sagt Stefan Ratzenberger, Sprecher des Verbands der österreichischen Nachtgastronomen, im OÖNachrichten-Gespräch. Zwar habe man "volles Verständnis", dass man keine vierte Welle riskieren dürfe, aber eine derartige Ungleichbehandlung sei nicht nachvollziehbar. Er spricht von einer "indirekten Schließungsverordnung" für die Nachtgastro, weshalb der Verband "rechtliche Schritte" erwäge, so Ratzenberger. Möglich wären ihm zufolge ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof oder Klagen bei Oberlandesgerichten, auch wegen der unscharfen Definition, was als Nachtgastronomie gelte.

Klage-Entscheidung am Samstag

Abhängig machen will die Branche die Entscheidung von bevorstehenden Großveranstaltungen und den Kontrollen dort, etwa auch vom am Freitag beginnenden Hollerbergfest im oberösterreichischen Auberg, wo tausende Gäste erwartet werden. Entschieden werde am Samstag.

Zumindest auf die Kritik, dass PCR-Tests nicht breitflächig verfügbar seien, hat das Gesundheitsministerium reagiert. Künftig sollen auch in Apotheken kostenlos PCR-Abstriche gemacht werden können. Die Apothekerkammer kündigte gestern die Ausrollung des Angebots in allen Apotheken, wo schon getestet wird, "in den nächsten Tagen" an. Der Ablauf soll gleich sein wie bei den Antigen-Schnelltests. Nur auf das Ergebnis wird man, weil die Proben im Labor auszuwerten sind, länger warten: Die Kammer verhandelt in den Bundesländern über eine Abholung einmal täglich, ab Abholzeitpunkt soll es maximal 24 Stunden bis zum Ergebnis dauern. Oberösterreichs Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander (VP) hofft, dass möglichst viele Apotheken mitmachen.

Die PCR-Tests zahlt der Bund. Mückstein hofft, eine "dynamische Ausbreitung der Delta-Variante zu verhindern". Über mögliche weitere Maßnahmen wird heute beraten.

Für Impfpflicht

Die Diskussion über eine Impfpflicht zumindest für einige Berufsgruppen stößt bei Oberösterreichs Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser auf offene Ohren. „Speziell im Gesundheitswesen kann ich mir eine Impfpflicht sehr gut vorstellen“, sagt er.

Weiter geht der Obmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker: Er kann sich eine generelle Impfpflicht vorstellen, um der ganzen Diskussion ein Ende zu bereiten. Ausgenommen sein soll nur, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, für diese Gruppe müsse es Gratis-Tests geben.

  • Die Corona-Taskforce der Regierung berät heute über weitere Verschärfungen. Möglich wäre eine von Gesundheitsminister Mückstein forcierte PCR-Testpflicht für Reiserückkehrer.
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