18.400 Berufungen in Asylverfahren
WIEN. Bundesverwaltungsgericht: Zwei von drei Beschwerden sind von Flüchtlingen.
Der Flüchtlingsandrang der vergangenen Jahre hat 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht erreicht. Das vor drei Jahren gegründete BVwG ist auch Letztinstanz im Asylverfahren. Von 28.500 Verfahren haben im Vorjahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen betroffen, bilanzierte gestern BVwG-Präsident Harald Perl.
Heuer rechnet er mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon 20.000 den Asylbereich berühren dürften. Für Perl ist verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.
Konkret gehe es an seinem Gericht um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also um Österreichs Zuständigkeit und um die Rechtmäßigkeit von Schubhaft. Die Mehrheit der Beschwerden stammte 2016 von Asylwerbern aus Afghanistan (33,2 Prozent), gefolgt von Irakern (10 Prozent) und Syrern (9,2 Prozent). Das BVwG fällt in vielen Bereichen, die von der Casino-Lizenz bis zur Beschäftigung von Behinderten reichen, Urteile. Seit der Gründung sind 83.000 Beschwerden eingegangen, 61.000 (73 Prozent) habe man bisher abgeschlossen. 32,16 Prozent aller angefochtenen Behördenentscheidungen wurden aufgehoben. Zur Bewältigung des hohen Aufwandes möchte Perl, dass die bis Jahresende bewilligten 80 Planstellen im nicht-richterlichen Bereich auf drei bis fünf Jahre verlängert werden.
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Man sollte jedenfalls Falschangaben bei Verfahren unter Strafe stellen. Die Unehrlichen sollen jedenfalls weniger Rechte haben als die Unehrlichen.
Von wem wird das finanziert?
Schönes Rechtsverständis der Rechten: "Rechtsstaat nur für jene, die es sich leisten können!"
Schon einmal etwas von staatlicher Verfahrenshilfe oder spendenfinazierter rechtsanwaltlicher Vertretung gehört?
Grundsätzlich mal Rechtsstaat für Österreicher ....
Nein!
Vor dem Gesetz hat in Österreich JEDER MENSCH DIE GLEICHEN RECHTE = Verfassungsgrundsatz!
Es gibt keine Ausnahme von Gleichbehandlungsgrundsatz
und vorm Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren!!
Das hätten zwar die Strach- und norbwald hofer-Fans gerne!
Geht aber nicht! Nicht weils von den Blauen kommt,
sondern weil die Charta der Menschenrechte 1948 Bestandteil unserer Verfassung ist!
JEDER
Mensch, der sich in Österreich befindet
hat Anspruch auf ein rechtsstattliches Verfahren!
DOCH, ich habe null Interesse jeden Menschen zu finanzieren ... sie brauchen es ja nicht mehr, sie leben ja auch vom Staat.
von Linken eher weniger ... die sind nur im fordern gut.
Wichtiger die Frage, von wem wird das propagiert und iniziert!
Wollens den Asylwerbern den Rechtsweg verbieten?
Lesens das wo heraus?
Gegenfrage auf eine einfache Frage - kommunikationstechnisch gut reagiert!
Aber zugleich sich selbst entlarvt!
Wenn jemand in einem anderen Post heute Investitionen für miltärische Abwehr von Flüchtlingen etc. vorschlägt ( = AfD affin!)
wenn unterstellt wird dass der Einspruch gegen einen Asylbescheid "propagiert und iniziert" wird,
dann darf man ja wohl fragen, WAS Sie mit dieser Unterstellung "intendieren"?
.
PS.: Wie "schwarzbraun ist die Haselnuss"?
Die militärische Ansage könnens mir nicht als ernst unterstellen; die war - wohl allgemein erkennbar - als zynische Antwort gemeint. Und die Haselnuss hab ich Ihnen direkt im Thread erklärt - und dabei auch auf Ihre ständige Tendenz zur Nazikeule hingewiesen, welche ich hier schon wieder rieche. Und zuletzt zur Kommunikationstechnik: merken Sie denn nicht, dass ich Sie und den Arbeiterkämmerer vor mir hertreibe? Dass Ihr mir sowas von unterlegen seid!
Und was fangens jetzt an - Sie - mit ihrer "Überlegenheit"?
ihnen "überlegen zu sein" ist aber absolut kein Kunststück ... da genügt es einfach nicht links zu sein ...
Und ??
nix und alter Mann ... die Zeiten ändern sich eben, zum Glück ... sie sollten sich mal damit abfinden, nicht mehr wirklich was zum Mitreden haben. Oder sie zahlen eben dafür.
und weiter?
Tabletten nehmen alter Mann
"Dass Ihr mir sowas von unterlegen seid!" - Wann´s glaubst, Wäschetrockner...
Ebenfalls einen guten Morgen
JA
Klar, das BFA (dem BMI zugeordnet!) ist angehalten, bspw. in Asylverfahren im nur mehr 2-instanzlichen Verfahrenszug so viel wie mögliche Verfahren zu erledigen, da bleibt die Qualität der Entscheidungen auf der Strecke, wie man an Hand der 1/3 vom BVwG (2. Instanz - unabhängiges Gericht!) aufgehobenen Entscheidungen sieht - eine schnelle, wenn geht negative Entscheidung ist wichtig, wem das Ergebnis nicht passt, der kann ja eh berufen...
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asylwesen/informationen/start.aspx