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"Ungarn und Polen verstoßen gegen EU-Recht"

17. November 2021, 00:04 Uhr
"Ungarn und Polen verstoßen gegen EU-Recht"
Schwere Vorwürfe gegen Ungarns Regierungschef Viktor Orban Bild: APA

LUXEMBURG. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen die beiden EU-Länder haben vorerst noch keine konkreten Folgen.

Es war keine Überraschung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen und Ungarn einmal mehr wegen ihrer rechtsstaatlich fragwürdigen Praktiken verurteilt.

Die EuGH-Richter in Luxemburg waren sich einig: Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist rechtswidrig. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, so das Urteil.

2018 hatte das Land spezielle Vorschriften gegen Asylwerber und Flüchtlingshelfer erlassen, die unter dem Namen "Stop Soros" bekannt wurden. Der aus Ungarn stammende US-Milliardär George Soros unterstützt mit einer Stiftung ungarische Hilfsorganisationen, und die ungarische Regierung unterstellt ihm, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen. Seither ist der Reiseweg der Migranten entscheidend – Asylanträge von Flüchtlingen, die über ein sicheres Drittland eingereist sind, werden als schlicht unzulässig zurückgewiesen. Das widerspricht europäischem Recht, sagen die obersten EU-Richter. Vor allem stört sie aber eine andere Regelung in dem "Stop Soros"-Gesetz: dass auch Hilfsorganisationen in Ungarn bestraft werden, wenn sie Menschen beistehen, die nach ungarischem Recht kein Asyl bekommen können.

"Politische Kontrolle in Polen"

Im Verfahren gegen Polen ging es einmal mehr um das umstrittene Justizsystem. Es verstoße gegen EU-Recht, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne, urteilten die EuGH-Richter. Die Regelung führe dazu, dass die Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügten, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Dem Urteil zufolge ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Noch gibt es bei den beiden Urteilen keine konkreten Rechtsfolgen. Zunächst ist einfach nur festgestellt, dass beide Länder europäisches Recht verletzt haben. Sollte die EU-Kommission beobachten, dass Polen und Ungarn die Richtersprüche ignorieren, könnte sie vor dem EuGH neue Verfahren anstoßen, die dann Geldstrafen zur Folge haben könnten.

Kein Einlenken

Für Polen würde das neue schmerzhafte Belastungen bedeuten, da das Land bereits jetzt pro Tag anderthalb Millionen Euro zahlen muss, weil es weitere Entscheidungen des obersten EU-Gerichts ignoriert hat. Auch diesmal signalisierten die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro keinerlei Einlenken.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 17.11.2021 13:30

Danke. Dann machen Polen und Ungarn alles richtig.

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widsch (554 Kommentare)
am 17.11.2021 10:38

Sollten lieber den Polen und Ungarn dankbar sein das sie sich gegen die Islamisierung Europas zur Wehr setzen, es schaut aus diese EU hat zu viele Asselborn

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kave84 (3.048 Kommentare)
am 17.11.2021 10:19

Vielleicht sollte man auch mal das EU Recht auf Sinnhaftigkeit durchleuchten? Dass es nach dringenden Reformen schreit, ist hinlänglich bekannt.
Wenn uns unsere Demokratie wichtig ist, dann brauchen wir klarere Regeln, vor allem im Umgang mit Idioten.

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leser (2.219 Kommentare)
am 17.11.2021 08:28

Wenn's in Ungarn passiert, sind es Flüchtlingshelfer; bei uns Agierende werden als Schlepper gebrandmarkt.
Flüchtlinge versus Immigranten...

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