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Türkische Regierung wirft Kurdenmiliz Verstoß gegen Waffenruhe vor

Von nachrichten.at/apa   19.Oktober 2019

Die türkischen Streitkräfte hielten sich "vollständig" an die am Donnerstag vereinbarte Waffenruhe, erklärte das Verteidigungsministerium am Samstag.

Trotzdem hätten "Terroristen" in den vergangenen 36 Stunden 14 Angriffe ausgeführt. Zwölf der Angriffe kamen demnach aus der Grenzstadt Ras al-Ain. Verübt wurden sie den Angaben zufolge mit leichten und schweren Waffen, darunter auch Raketen.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte am Donnerstag nach langen Verhandlungen mit US-Vizepräsident Mike Pence einer fünftägigen Waffenruhe zugestimmt, um den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) Zeit zum Abzug aus einer "Sicherheitszone" in Nordsyrien zu geben. Wenn alle Kämpfer der Kurdenmiliz aus dem 30 Kilometer breiten Streifen entlang der türkischen Grenze abgezogen sind, soll der Militäreinsatz ganz eingestellt werden.

Nach Angaben von Aktivisten war die Türkei am Freitag aber weiterhin Luftangriffe geflohen. Bei der Bombardierung des Dorfs Bab al-Kheir wurden nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte 14 Zivilisten getötet. In Ras al-Ain gab es demnach auch Gefechte zwischen der türkischen Armee und der YPG. Auch eine AFP-Reporterin auf der türkischen Seite der Grenze hörte Gefechtslärm und sah Rauch aufsteigen.

Die Luftangriffe und der Artilleriebeschuss durch die Türkei seien eine "Verletzung" der Waffenruhe, sagte der Sprecher der von der YPG dominierten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), Mustafa Bali. Erdogan drohte bereits mit einer Wiederaufnahme der Offensive, sollte die YPG-Miliz nicht wie vereinbart abziehen.

Die Türkei hatte am 9. Oktober zusammen mit verbündeten syrischen Rebellen einen Feldzug gegen die YPG im Norden des Landes begonnen. Die Türkei betrachtet die YPG, die an der Grenze zur Türkei ein großes Gebiet kontrolliert, als Terrororganisation. Für die USA waren die Kurdenkämpfer lange enge Verbündete im Kampf gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS).

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