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Slowenien erleichtert Einreise für Berufs-Grenzpendler

Von nachrichten.at/apa, 24. Juli 2021, 11:17 Uhr

LJUBLJANA/WIEN. Slowenien hat die Einreisebestimmungen für grenzüberschreitende Berufspendler gelockert.

Seit dem gestrigen Freitag können sie ohne die 3-G-Regel und ohne Quarantäne einreisen. Die Ausnahme gilt vorerst bis 1. August, jedoch nur für jene Pendler, die höchstens zehn Kilometer Luftlinie von der gemeinsamen Grenze zwischen Slowenien und einem Nachbarstaat entfernt wohnen, und innerhalb von fünf Tagen nach Grenzübertritt zurückkehren, geht aus der neuen Verordnung hervor.

Wie die Regierung in Ljubljana mitteilte, handelt es sich um eine vorläufige Ausnahme die voraussichtlich letztendlich bis Mitte August bzw. höchstens bis Anfang September angewendet werde. Die Entfernung des Wohnsitzes wird anhand von den im Internet frei zugänglichen geografischen Daten und Google Maps festgestellt.

Nachdem Slowenien mit 15. Juli die 3-G-Regel für alle Einreisenden eingeführt hat, gab es viel Kritik, weil für Berufs-Grenzpendler keine Ausnahme mehr vorgesehen war. Unter anderem appellierten die slowenische Gewerkschaft der Arbeitsmigranten und die slowenische Wirtschaftskammer (GZS) an die Behörden, für die Pendler weiterhin mildere Bestimmungen anzuwenden.

Die GZS mahnte, dass slowenische Unternehmen in den Grenzregionen, die einen großen Anteil von Beschäftigten aus Nachbarländern haben, sonst erhebliche Probleme haben könnten. Das wäre vor allem der Fall in der Grenzregion zu Kroatien, wo in manchen slowenischen Unternehmen bis zu einem Drittel der Mitarbeiter aus dem Nachbarland einpendelt.

Die Pendlergewerkshaft wies auch auf logistische Schwierigkeiten für ungeimpfte, slowenische Arbeiter, die nach Österreich pendeln, hin. Sie müssten sich nämlich drei Mal pro Woche testen, weil der Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach Einschätzung der Gewerkschaft pendeln rund 35.000 Slowenen nach Österreich. Unzufrieden zeigte man sich auch bezüglich der Grenzregion zu Italien.

Um die Bedingungen zu erleichtern, setzte sich die GZS entweder für eine Ausnahme von den Auflagen ein oder für eine Regelung nach dem österreichischen Vorbild, wo sich Pendler einmal pro Woche testen müssen. Diese Lösung war auch für die Gewerkschaft akzeptabel, weil die Pendler den selben Test für beide Länder nützen könnten.

Ausnahmen von der 3-G-Regel gelten außerdem für begleitete Kinder unter 15 Jahren, Landwirte mit Land auf beiden Seiten der Grenze sowie für den Transit und internationalen Warenverkehr.

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