Polens Oberster Gerichtshof erklärt Präsidentenwahl für gültig
WARSCHAU. Die Oppositionelle Bürgerplattform hatte mit ihrer Beschwerde kein Glück. Insgesamt gab es 5847 Beanstandungen zur Wahl.
Polens Oberster Gerichtshof hat am Montag die Präsidentenwahl für gültig erklärt. "Das Höchstgericht (...) bestätigt die Gültigkeit der am 12. Juli 2020 abgehaltenen Wahl von Andrzej Sebastian Duda in das Amt des polnischen Präsidenten", hieß es in einer Mitteilung des Höchstgerichts am Montag, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP berichtete.
Der Oberste Gerichtshof habe insgesamt 5847 Beanstandungen der Präsidentschaftswahl erhalten. In 93 Fällen sei man zu der Ansicht gekommen, diesen müsste gänzlich oder teilweise nachgegangen werden, obwohl diese keinen Einfluss auf das Ergebnis der Präsidentenwahl gehabt hätten.
Amtsinhaber Andrzej Duda, der von der nationalistisch-konservativen Regierungspartei PiS ins Rennen geschickt wurde, hatte die Stichwahl am 12. Juli knapp gegen den Kandidaten Rafal Trzaskowski von der liberalen Bürgerplattform (PO) mit 51 Prozent der Stimmen gewonnen. Die PO hatte Beschwerde gegen das Wahlergebnis eingereicht. Zur Begründung nannte sie die Unterstützung des "gesamten Staatsapparats" für Duda.
Schlechte Verlierer also - sonst hätten sie das Wahlergebnis akzeptiert.