Polen: EU-Recht teils unvereinbar mit Verfassung
WARSCHAU / BRÜSSEL. Gestriges Urteil des Verfassungsgerichts heizt Streit mit EU-Kommission über umstrittene Justizreform weiter an
Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung Polens vereinbar. "Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration gewahrt bleibt", urteilten die Richter gestern Abend.