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Österreich verhängt Reisewarnung für Spaniens Festland

Von nachrichten.at/apa   06.August 2020

Aufgrund der "epidemiologischen Entwicklungen" im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird die österreichische Regierung ab Montag eine partielle Reisewarnung für Spanien aussprechen. Das teilte das Außenministerium am Donnerstag der APA mit. Die Reisewarnung tritt am Montag um 0.00 Uhr in Kraft und gilt für das spanische Festland. Ausgenommen sind die Balearen und Kanaren.

Auf der Iberischen Halbinsel sind demnach alle spanischen Provinzen betroffen. Es werde ausdrücklich vor Reisen auf Spaniens Festland gewarnt, hieß es. Keine Reisewarnung wurde vorerst für die Balearischen Inseln (u.a. Mallorca, Menorca und Ibiza) sowie die Kanarischen Inseln (u.a. Teneriffa, Fuerteventura und Gran Canaria) ausgesprochen.

Weiters wurde seitens des Außenamtes in Wien betont: "Reisende, die sich momentan auf dem spanischen Festland aufhalten oder durch das spanische Festland zurückreisen, müssen aufgrund der bevorstehenden Novellierung der Verordnung des Gesundheitsministeriums beachten, dass ab Montag, 10. August, bei der Rückkehr nach Österreich ein negativer Test auf SARS-CoV2 vorgelegt werden muss."

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Derzeit geltende Reisewarnungen für Österreicher:

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten Reisewarnungen für 32 Staaten bzw. zwei Teilregionen weltweit. In Europa sind das neben dem spanischen Festland die EU-Länder Bulgarien, Rumänien, Portugal und Schweden sowie Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, die Republik Moldau, Russland, Serbien, die Türkei, die Ukraine und Weißrussland (Belarus).

Außerhalb Europas warnt das Außenministerium wegen der Pandemie weiterhin vor Reisen nach Ägypten, Bangladesch, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, in den Iran, Mali, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Senegal, Südafrika und in die USA sowie in die chinesische Provinz Hubei.

Abgesehen von der Pandemie warnt das Außenamt außerdem vor Reisen nach Afghanistan, in den Irak, in den Jemen, nach Libyen, nach Niger, Somalia, in den Südsudan, nach Syrien und in die Zentralafrikanische Republik. Grundsätzlich rät das Außenministerium aufgrund der Coronakrise "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab.

Eine Reisewarnung berechtigt zu einem kostenlosen Storno einer gebuchten Reise. Eine Reisewarnung ist aber kein Reiseverbot. Sollte allerdings eine Rückholaktion aus einer Region oder einem Land durchgeführt werden, wo es eine ausdrückliche Reisewarnung gibt, können die Reisenden an den Konsularkosten beteiligt werden.

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29. März 2024