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Gericht in Tschechien kippte Coronavirus-Maßnahmen

Von nachrichten.at/apa   23.April 2020

Konkret handelt es sich um die Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung sowie die Schließung des Einzelhandels. Die Maßnahmen hätten als Notstandsgesetze verabschiedet werden müssen, nicht als außerordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums, entschieden die Richter.

Die Regierung von Ministerpräsident Andrej Babis habe bis Montag Zeit, dies nachzuholen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung, die landesweit gilt, werde dann erst rechtskräftig.

"Willkürlich, chaotisch, schlecht begründet"

Ein einzelnes Ministerium verfüge nicht über die Kompetenz, Entscheidungen dieser Reichweite zu treffen, argumentierten die Richter. Selbst in der aktuellen Situation müssten die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. Geklagt hatte ein Anwalt und Spezialist für Gesundheitsrecht, der die Verordnungen als willkürlich, chaotisch und schlecht begründet kritisierte.

Die Richter trügen die volle Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidung für Gesundheit und Leben der Bevölkerung, sagte ein Sprecher von Präsident Milos Zeman der Agentur CTK. In Tschechien gab es bis Donnerstag 7.136 bestätigte Coronavirus-Infektionen. 210 Todesfälle wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums mit der Viruserkrankung in Verbindung gebracht.

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25. April 2024