EU-Wahl: Wahlkarten noch bis Mittwoch erhältlich
WIEN. Wer über die Vergabe der 18 EU-Mandate Österreichs mitentscheiden will, aber am 26. Mai nicht "sein" Wahllokal aufsuchen kann, braucht eine Wahlkarte. Diese kann noch bis Mittwoch schriftlich beantragt werden, wenn man sie sich per Post zuschicken lässt.
Kann man sie selbst am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt abholen oder einen Bevollmächtigen schicken, bekommt man sie noch bis Freitag 12 Uhr.
Hat man eine Wahlkarte, kann man damit klassisch "briefwählen": Sie also ausfüllen und in den Postkasten werfen. Dies muss bis spätestens Samstag 9 Uhr geschehen - denn kurz danach leert die Post ausnahmsweise österreichweit die Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den zuständigen Bezirkswahlbehörden. Dorthin kann man sie auch selbst schon vor der Wahl hinbringen - oder von einem "Boten" hinbringen lassen; dies ist auch am Wahlsonntag möglich.
Jedenfalls muss die Stimme - auch jene aus dem Ausland - spätestens am Sonntag, 26. Mai, 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde oder in einem österreichischen Wahllokal (von denen viele aber früher schließen) abgekommen sein.
Einem "Boten" kann man die ausgefüllte Wahlkarte am 26. Mai auch zu seiner Stimmabgabe mitgeben - und zwar in jedes beliebige Wahllokal Österreichs. Das gilt ebenfalls als Briefwahl.
Geht man hingegen mit der noch nicht ausgefüllten Wahlkarte in ein "fremdes" Wahllokal, wird sie dort gegen einen "normalen" Stimmzettel ausgetauscht - und kommt mit den Stimmen der anderen Wähler in die Urne. Dann gilt man als "Wahlkartenwähler". Und die Stimme wird gleich am Wahlsonntag mitgezählt - während die Briefwähler erst am Montag ausgezählt werden.
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Vor Tagen schon gewählt.
Die Anständigen ... 👍