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EU-Verfahren gegen Österreich wegen Polizei-Datenaustausch mit Balkan

10.Oktober 2019

Die EU-Kommission begründete das Verfahren am Donnerstag damit, dass die EU die ausschließliche Zuständigkeit für den Austausch derartiger Daten habe. Die EU-Behörde betrachtet die Vereinbarung als einen Verstoß gegen die ausschließliche Zuständigkeit der EU in diesem Bereich und stützt sich dabei insbesondere auf die Prümer Ratsbeschlüsse.

Die Vereinbarung zwischen den vier EU-Staaten mit Albanien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien wurde im September 2018 - unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft - im Rahmen einer Konferenz der Innenminister der EU sowie der südosteuropäischen Staaten in Wien unterzeichnet.

Der "Prümer Vertrag" sieht den direkten Zugang der jeweiligen Behörden etwa auf DNA- oder Fingerabdrücke aller anderen Mitglieder vor. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bezeichnete damals die Ausweitung des Vertrages auf die Westbalkan-Staaten als "Meilenstein" zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Terrorismus, Extremismus und von Schlepperei.

Der Prümer Vertrag wurde zunächst 2005 von Österreich, den Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich und Spanien unterzeichnet, 2007 wurde er dann in den Rechtsrahmen der EU integriert. Er erlaubt den Polizeibehörden unter anderem Zugang zu DNA-, Fingerabdruck- und Autokennzeichenregistern der anderen Mitgliedsstaaten.

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