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EU-Staaten einigen sich auf neue Sanktionen gegen Russland

Von nachrichten.at/apa, 11. Dezember 2024, 16:45 Uhr
Russlands Präsident Wladimir Putin  Bild: (APA/AFP/POOL/ALEKSEY BABUSHKIN)

MOSKAU/BRÜSSEL. Die EU-Staaten haben sich wegen des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf ein neues Paket mit Sanktionen verständigt.

Mit den geplanten Strafmaßnahmen soll vor allem schärfer gegen die russische Schattenflotte für den Transport von Öl und Ölprodukten vorgegangen werden, wie mehrere Diplomaten mitteilten. Plan ist es demnach, mehr als 50 weiteren Schiffen das Einlaufen in Häfen in der EU zu verbieten.

Zudem sollen sie nicht mehr von Dienstleistungen europäischer Unternehmen profitieren können. In einem ersten Schritt hatte die EU im Juni bereits rund zwei Dutzend Schiffe auf eine entsprechende Schwarze Liste gesetzt.

Weitere Handelsbeschränkungen

Zudem ist im Rahmen des mittlerweile 15. Sanktionspaktes vorgesehen, Handelsbeschränkungen gegen mehr als 30 weitere Akteure zu verhängen, die nach EU-Erkenntnissen Verbindungen zum Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Darunter sollen erneut auch welche mit Sitz in China sein, die zum Beispiel an der Herstellung von Drohnen für den russischen Krieg gegen die Ukraine beteiligt sind. Auch ist nach Angaben der derzeitigen ungarischen EU-Ratspräsidentschaft geplant, gegen etliche weitere Personen Einreiseverbote und Vermögenssperren zu erlassen.

Die im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten erzielte Einigung muss nun noch formell bestätigt werden. Dies soll am kommenden Montag bei einem Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten in Brüssel geschehen. Anschließend können die beschlossenen Strafmaßnahmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Umweltschützer warnen vor Ölpest

Bei den Sanktionen gegen die Schiffe geht es vor allem um wirtschaftliche Aspekte, aber auch um den Umweltschutz. Russland wird seit langem vorgeworfen, zur Umgehung eines westlichen Preisdeckels für russische Ölexporte in Drittstaaten auf Schiffe zu setzen, die nicht in der Hand westlicher Reedereien oder von westlichen Versicherungen versichert worden sind.

Nach Ansicht von Experten gibt es dabei große Risiken für die Schifffahrt und die Umwelt. Sie weisen zum Beispiel darauf hin, dass viele Tanker überaltert seien, technische Mängel hätten und zeitweise ohne automatisches Identifizierungssystem unterwegs seien. Ostseeanrainer wie Schweden und Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace fordern deswegen schon seit Monaten ein schärferes Vorgehen gegen beteiligte Schiffseigentümer, Betreiber und Versicherungsgesellschaften.

Greenpeace verweist dabei darauf, dass auch die gesamte deutsche Ostseeküste durch die Tanker bedroht werde. Nach Zahlen der Umweltschutzorganisation sind mehr als 170 Schiffe der russischen Schattenflotte in den vergangenen zwei Jahren einmal oder öfter durch die deutsche Ostsee und das Seegebiet der Kadetrinne in der Mecklenburger Bucht gefahren.

Umstrittene Ausnahmeregelungen

Streit gab es vor der politischen Einigung auf das Sanktionspaket unter anderem darüber, wie lange europäische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Russland noch von Ausnahmeregelungen für bestimmte, eigentlich verbotene Exporte und Importe profitieren können sollten, um sich geordnet aus dem russischen Markt zurückziehen zu können. Länder wie Lettland und Litauen konnten sich dabei nach Angaben von Diplomaten nicht mit Forderungen nach einem schnellen Auslaufen der geltenden Ausnahmeregelungen durchsetzen.

Weiteres Sanktionspaket zum Jahrestag?

Das bisher letzte Paket der EU mit Russland-Sanktionen war im Juni beschlossen worden. Es umfasste vor allem Maßnahmen gegen milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) und Unternehmen, die an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Ein weiteres EU-Paket mit Russland-Sanktionen soll es nach derzeitigen Plänen im kommenden Februar zum dritten Jahrestag des Kriegs gegen die Ukraine geben. Die jetzt geplanten Strafmaßnahmen sollen bis spätestens Jahresende beschlossen sein.

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