EuGH wies Österreichs Klage gegen Beihilfe für Hinkley Point zurück
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die österreichische Klage (C-594/18 P) gegen Staatshilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C endgültig abgewiesen.
"Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen Beihilfen zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C genehmigt hat", teilte der EuGH am Dienstagvormittag mit. Österreich hatte gegen diesen Beschluss 2015 Klage eingebracht.
Der EuGH bejaht, dass der Bau eines Kernkraftwerks in den Genuss einer von der EU-Kommission genehmigten staatlichen Beihilfe kommen kann. Damit wurde das Rechtsmittel Österreichs zurückgewiesen. Staatliche Beihilfen für den Neubau eines Atomkraftwerks seien mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es sei nicht erforderlich, "dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird", teilte das Gericht mit.
Der Gerichtshof bestätigte zwar die Einwände, wonach Staatsbeihilfen zugunsten eines Wirtschaftszweigs nicht für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können, wenn sich herausstellt, dass sie gegen den Bereich der Umwelt betreffende Vorschriften des Unionsrechts verstoßen. "Der Rechtsfehler, der dem Gericht insoweit unterlaufen ist, hat sich aber letztlich nicht auf den Tenor des angefochtenen Urteils ausgewirkt. Denn der Grundsatz des Umweltschutzes, das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip und der Grundsatz der Nachhaltigkeit, auf die sich Österreich zur Stützung seiner Nichtigkeitsklage berufen hat, stehen jedenfalls nicht dem entgegen, dass staatliche Beihilfen für den Bau oder den Betrieb eines Kernkraftwerks gewährt werden", hieß es. Dem Vereinigten Königreich stehe es frei, die Zusammensetzung seines Energiemixes zu bestimmen.
Nach der Zurückweisung der österreichischen Klage gegen britische Staatshilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C haben sich österreichische Politiker und Umweltorganisationen enttäuscht gezeigt und auf das Urteil mit Unverständnis reagiert. Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär im Umweltministerium, bezeichnete die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag als "völlig falsches Signal und auch rechtlich unverständlich".
Österreichs Klage war bereits 2018 zurückgewiesen worden
Österreich ist bereits 2018 in erster Instanz mit seiner Klage gegen Staatsbeihilfen für das AKW Hinkley Point C beim EuGH abgeblitzt. Gegen das Urteil hatte Österreich umgehend Berufung eingelegt, weil auf einige Punkte der österreichischen Argumentation in dem Urteil nicht eingegangen wurde. In dem Verfahren wurde Österreich von Luxemburg unterstützt, die EU-Kommission hingegen von Großbritannien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei.
Die EU-Kommission hatte die Staatsbeihilfen im Oktober 2014 genehmigt. Dabei geht es unter anderem um eine garantierte Ausgleichszahlung für den AKW-Betreiber, falls das Kraftwerk aus politischen Gründen vorzeitig abgeschaltet wird. Großbritannien hatte den Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.
Aus der Sicht Österreichs sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem wurde der Kritikpunkt der Wettbewerbsverzerrung geäußert. Großbritannien hat unter anderem argumentiert, dass Investitionen notwendig seien, um den Strombedarf des Landes auch in den nächsten Jahrzehnten noch decken zu können.
Der vom französischen Staat kontrollierte Stromkonzern EDF will das AKW in der Nähe von Bristol an der Küste in Südwestengland unter Beteiligung eines chinesischen Konzerns bauen. Es sollen Druckwasserreaktoren vom Typ EPR erstellt werden. Das Kraftwerk soll 2023 in Betrieb gehen und 60 Jahre laufen. Die Inbetriebnahme könnte sich allerdings verschieben. Aber auch wegen der hohen Kosten ist das Projekt nicht unumstritten.
Wenn die briti. Bevölkerung zu dumm ist, um sich gegen die Verstrahlung ihrer Lebensräume zu wehren, können wir nur froh sein, dass die Sauerei weit weg ist.
Bemüht haben wir uns ja oft genug, die atomare Bedrohung von anderen abzuwenden...
Der schnelle Abschied von fossilen Brennstoffen macht für ärmere Länder Atomstrom überlebenswichtig.
Gerade im Osten Europas laufen die Planungen für neue Werke auf Hochbetrieb.
Den Atommüll kann man später ja in den verwaisten österreichischen Tourismusregionen deponieren.
Ist übrigens den Grünen zu verdanken und wenn sie den Sarkasmus erkennen dürfen sie ihn behalten.
Ja die baukosten, haben die Briten zu tragen. Unsere (wahrscheinlich) gruenen haben sich blamiert und der Spass kostete Geld. Wenn man nur mehr E-autos fuer die Zukunft möchte, kommt man ohne Atomkraftwerke nicht mehr aus.
Weniger CO2 - Atomkraftwerke sind Teil der Lösung.
Ob man will oder nicht.
Einmal abgesehen davon, das die hohen Baukosten zu einem absolut unwirtschaftlichen Strompreis führen ...
Liebe Redaktion - der Artikel hat etwas wenig Information.
Interessant wäre, inwieweit ein Urteil nach dem Brexit noch von Belang ist ?
Stimmt. Die Briten verlassen ja die EU.
Dank der (absurd hohen) Strompreis- und Abnahmegarantie rechnet es sich wohl trotzdem für die Betreiber.
Fuer die Betreiber hat sich ein AKW immer gerechnet. Im Notfall muss immer der Steuerzahler herhalten. Was hier oft fuer einseitige Stromabnahmevertraege von Buerokraten ausgehandelt werden und von den Verbrauchern bezahlt werden muessen, geht auf keine Kuhhaut.
Auch die Endlagerung (derzeit gibt es nur Zwischenlager) für die nächsten zigTausend Jahre wird der Allgemeinheit umgehängt.