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Erneute Niederlage für Johnson: Keine Abstimmung über seinen Brexit-Deal

Von OÖN   22.Oktober 2019

Neuerliche Niederlage für den britischen Premierminister Boris Johnson im Unterhaus: Parlamentssprecher John Bercow verwehrte gestern Nachmittag der Regierung eine erneute Abstimmung über das Brexit-Abkommen mit der Europäischen Union.

Bercow begründete seine Ablehnung damit, dass der Entwurf Johnsons in seinem Inhalt derselbe wie jener vom vergangenen Samstag sei. Auch die Umstände hätten sich nicht geändert. "Über den Antrag wird heute nicht debattiert, da dies eine Wiederholung und ordnungswidrig wäre", sagte Bercow.

Der Unterhaussprecher schlug der Regierung vor, stattdessen das Ratifizierungsgesetz zum Brexit-Deal, das das Abkommen in britisches Recht überführt, vom Parlament verabschieden zu lassen.

Das Unterhaus sollte eigentlich schon am vergangenen Samstag in einer Sondersitzung über den Brexit-Vertrag abstimmen. Doch das Parlament hatte dem Premierminister dabei mit der Annahme des Änderungsantrages seines ehemaligen Parteifreundes Oliver Letwin beschieden: Die Entscheidung muss vertagt werden, bis alle für den Brexit notwendigen Gesetze abgesegnet sind. Das Unterhaus wollte damit sichergehen, dass es auf keinen Fall zu einem No-Deal-Brexit, einem ungeregelten Austritt, am 31. Oktober kommt.

Gericht wartet Entscheidung ab

Die Folge: Der Premierminister war damit per Gesetz verpflichtet, in Brüssel um eine Verlängerung der Brexit-Frist über den 31. Oktober hinaus zu bitten. Dies tat er – allerdings nur sehr widerwillig und ohne Unterschrift unter dem Antrag. Für die EU spielt das aber keine Rolle: Sie sieht den Antrag auch ohne Unterschrift als gültig an, wie eine EU-Kommissionssprecherin sagte.

Dieses Verhalten Johnsons beschäftigte gestern auch ein Gericht in Schottland: Kritiker werfen ihm vor, den Willen des Parlaments zu torpedieren. Die Richter in Edinburgh erklärten, sie wollten vor einer Entscheidung erst beobachten, wie sich die Regierung in London weiter verhalte und ob sie vollends im Einklang mit dem Gesetz handle.

Regierungskreise sprachen von der "Woche der Hölle" im Parlament. Der "Telegraph" zitierte eine nicht näher genannte Regierungsquelle mit den Worten: "Alles steht auf Messers Schneide."

Schon heute könnte das Unterhaus über das Gesetz zur Ratifizierung des Brexit-Abkommens beraten. Dazu können Änderungsanträge eingebracht werden, die die Vereinbarung im Kern verändern würden. So wollen Abgeordnete der Labour-Partei und weitere Parlamentarier beschließen lassen, dass Johnsons Deal dem Volk in einem weiteren Referendum zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Unter diesen Umständen könnte sich zumindest ein Teil der Labour-Abgeordneten eine Zustimmung vorstellen.

Brexit und (k)ein Ende

Die erneute Niederlage im Unterhaus ersparte sich Premierminister Boris Johnson sicherheitshalber. Er verfolgte die Rede von Parlamentschef John Bercow, in der dieser eine Abstimmung über seinen Brexit-Vertrag ablehnte, in seinem Amtssitz in der Downing Street No. 10. Eine Reaktion auf die Niederlage stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Plan B: Um seinen Brexit-Deal zu retten, bleibt Johnson nur Plan B: Er muss jetzt das gesamte Gesetzgebungsverfahren unter Dach und Fach bringen und steht dabei unter enormem Zeitdruck. Schließlich hat er angekündigt, unbedingt den Austrittstermin vom 31. Oktober halten zu wollen. Das gelingt aber nur, wenn er die zweite und dritte Lesung des „EU-Austrittsgesetzes“ noch diese Woche gewinnt.

Am Wochenende wären dann noch die „Lords“ (also das Oberhaus) an der Reihe, um – ebenfalls – in einer Sondersitzung das Austrittsgesetz passieren zu lassen.

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